Im Prozess gegen Mitglieder einer Straßenbande hat der Ankläger die Höchststrafe gefordert Foto: dpa

Genau ein Jahr nach Beginn des Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder der Straßenbande Red Legion aus Esslingen hat der Staatsanwalt am Montag die Höchststrafe gegen die acht Angeklagten gefordert.

Stuttgart/Esslingen - In der Nacht auf den 22. Dezember 2012 ist ein 22-jähriger Mann in Esslingen erstochen worden. Genau ein Jahr nach Beginn des Prozesses gegen mutmaßliche Mitglieder der Straßenbande Red Legion aus Esslingen hat Staatsanwalt Thomas Hochstein am Montag die Höchststrafe gegen die acht Angeklagten gefordert. Sie seien des gemeinschaftlichen Mordes, des zweifachen Mordversuchs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Die tödliche Auseinandersetzung vor einer Shisha-Bar an der Esslinger Entengrabenstraße ist auf die Feindschaft der vornehmlich kurdischstämmigen Red Legion mit der multiethnischen Straßenbande Black Jackets zurückzuführen. „Der Kampf um Esslingen sollte in jener Nacht zugunsten der Red Legion entschieden werden“, sagt Ankläger Hochstein. Die Schwarzjacken sollten einen Denkzettel verpasst bekommen, den sie nie wieder vergessen würden. Nicht zuletzt wegen dieses tödlichen Zusammentreffens der beiden Straßenbanden hat der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall die Red Legion im Juni 2013 verboten. Auch die Nachwuchsorganisation der Legionisten, die Red Nation, ist verboten worden.

In jener Nacht in Esslingen hatten Mitglieder und Sympathisanten der Red Legion spitz bekommen, dass sich zehn Schwarzjacken in einer Shisha-Bar in Esslingen aufhielten. Man telefonierte rund 20 Legionisten zusammen, lockte die verhasste Gruppe aus der Bar und griff an. Das Signal zum Losschlagen sei ein plötzlicher Messerstich gegen den Ex-Präsidenten der Schwarzjacken gewesen, so der Staatsanwalt.

Er sagt, es müsse eine kurze Absprache unter den Angreifern gegeben haben. Schließlich seien die Black Jackets gezielt aus der Bar gelockt und dann umzingelt worden. Zuerst seien die Angreifer noch in kleinen Grüppchen abseits der Bar gestanden, um nicht aufzufallen. Der erste Stich gegen den Ex-Präsidenten der Schwarzjacken sei das Signal gewesen. Dieses konzertierte Losschlagen sei nicht auf „Schwarmintelligenz“ zurückzuführen, so der Staatsanwalt. Es handele sich nicht um eine Schlägerei, die eskaliert sei. Schließlich sei der erste Stich gleich am Anfang gestanden. In der folgenden Auseinandersetzung erlitt ein 22-jähriges Mitglied der Black Jackets tödliche Messerstiche. Sein Bruder und ein weiteres Opfer wurden schwer verletzt. Wer letztlich die tödlichen Stiche gesetzt hat, sei „bedauerlicherweise nicht zu klären“ gewesen, so der Ankläger.

Trotzdem müssten sich alle acht Angeklagten im Alter von 23 und 28 Jahren die tödlichen Stiche zurechnen lassen. Sie hätten von den Messern gewusst und so den Tod des 22-Jährigen in Kauf genommen. „Mord aus niedrigen Beweggründen“, so Hochstein – also lebenslange Freiheitsstrafen. „Wer mit einem Messer in Bauch und Rumpf sticht weiß, dass dies tödlich sein kann.“

Allerdings haben die Richter der 3. Strafkammer des Landgerichts bereits in einem rechtlichen Hinweis mitgeteilt, dass bei denjenigen Angeklagten, die womöglich nichts von einem Messereinsatz wussten, eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge infrage komme.

Im Parallelprozess vor einer anderen Kammer scheint es genau darauf hinauszulaufen. Dort wurde sieben Legionisten eine Strafe von unter vier Jahren avisiert. Im dritten Prozess, in dem drei Angeklagte wegen des Vorfalls in Esslingen vor Gericht stehen, ist noch kein Ende absehbar. Der erste Prozess geht am Mittwoch weiter.