Zahlen nach dem Blitzerfoto? Ein Stuttgarter wehrte sich, weil das Gesetz über die Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung eine Lücke lässt. Foto: dpa

Obwohl unsere Zeitung die rechtlich umstrittene Lage öffentlich gemacht hat, gehen derzeit kaum Bürger gegen ihre Strafzettel vor. Das Land ändert das betreffende Gesetz dennoch – schneller als gedacht.

Stuttgart - Weil derzeit nicht rechtssicher geregelt ist, welche Behörde in Baden-Württemberg für Strafzettel zuständig ist, reagiert die grün-schwarze Landesregierung jetzt – schneller, als es das zuständige Verkehrsministerium angekündigt hatte.

Bereits an diesem Dienstag will das Kabinett die entsprechende Korrektur im Gesetz über die Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den Weg bringen. In der Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, heißt es, das Gesetz bedürfe einer redaktionellen Anpassung, „um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden“.

Eine kurze Passage im Gesetz ist das Problem

Damit gesteht das Land eine Panne ein, die ein 33 Jahre alter Stuttgarter aufgedeckt und über die unsere Zeitung Anfang August zuerst berichtet hatte. Zwar regelt das bestehende Gesetz, dass die Straßenverkehrsbehörden die unteren Verwaltungsbehörden sind, so weit es nicht anders im Gesetz oder in einer Rechtsverordnung bestimmt ist.

Der Haken ist aber, dass es darin auch heißt: „Im Sinne der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970.“ Diese ist gar nicht mehr in Kraft. Seit April 2013 gilt eine neue StVO.

Einstellung des Verfahrens gegen einen Stuttgarter

Der 33-Jährige machte sich die Gesetzespassage zunutze. Obwohl er mit seinem Audi auf der B 27 bei Kornwestheim mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war, musste er nicht zahlen. Das Amtsgericht Ludwigsburg stellte das Verfahren ein. Aus Opportunitätsgründen, wie ein Gerichtssprecher Anfang August sagte.

Ein Sprecher des Verkehrsressorts sagte damals, dass die sachliche Zuständigkeit klar sei. Er kündigte gleichwohl an, den Wortlaut an die Änderungen der StVO anpassen zu wollen. Zeitlich sei dies aber erst im ersten Quartal 2018 möglich. Nach der Berichterstattung unserer Zeitung geht es nun doch zügiger.

Andere Verkehrssünder haben ihre Strafzettel derweil nicht angefochten. Ihm sei nicht bekannt, dass es weitere Verfahren auf dieser Grundlage gegeben habe, sagte der Ministeriumssprecher.