Waffen vom Typ Uzi. Ein solches Exemplar wurde auch bei den Razzien des Nordkreuz-Netzwerks gefunden. Foto: AP/Eyal_Warshavsky

Das mutmaßliche Terrornetzwerk Nordkreuz, das auch Namenslisten von Stuttgartern gehortet hatte, war schwerer bewaffnet als angenommen. Das hat die Staatsanwaltschaft Schwerin nach einer Auswertung der bei Razzien sichergestellten Gegenstände bekanntgebeben.

Schwerin - Die mutmaßlichen Rechtsterroristen des Netzwerks Nordkreuz waren offenbar deutlich schwerer bewaffnet als bisher bekannt. Darüber berichtete zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das eine Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände der Staatsanwaltschaft Schwerin zitiert. Demnach wurden bei Razzien im Juni nicht nur Namenslisten gefunden, die Nordkreuz zur Planung von Mordanschlägen genutzt haben soll, sondern auch mehr Waffen und Munition als bislang angenommen.

Wie die Staatsanwaltschaft Schwerin unserer Zeitung bestätigte, horteten Mitglieder der etwa 30 Köpfe großen Gruppe eine Maschinenpistole vom Typ Uzi und 30.000 Schuss Munition – darunter 1400 Schuss schwere Munition, die die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Bislang war lediglich von 10.000 Schuss die Rede, die aus Polizeibeständen gestohlen wurden. Die Herkunft der anderen Patronen ist ungeklärt. Zusätzlich hatten Nordkreuz-Mitglieder, vor allem ehemalige Polizisten und Bundeswehrsoldaten, auch legal Waffen besessen.

Auch Stuttgarter auf Nordkreuz-Listen gefunden

Die Gruppe Nordkreuz soll Morde an politischen Gegnern geplant und diese anhand von illegal erworbenen Namens- und Adresslisten konkretisiert haben. Auf diesen sogenannten Droh- oder Feindeslisten sind 25.000 Personen aufgezählt – mehrere hundert auch aus Stuttgart und Region. Ein Großteil der Daten wurde bereits 2015 bei einem Hacker-Angriff auf einen linksalternativen Online-Versandhandel erbeutet.

Lesen Sie hier: Wie es ist, auf den Listen von Rechtsextremen zu stehen (Plus)

Seitdem bekannt wurde, dass Nordkreuz diese Feindeslisten tatsächlich zur Konkretisierung von möglichen Anschlagszielen genutzt haben soll, ist die Diskussion im Gange, ob die Betroffenen informiert werden müssen. Der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt (BKA) tun dies nicht, eine Klage auf die Herausgabe der Listen ist vor Gericht gescheitert. Dennoch informieren einzelne Bundesländer Personen, die auf der Liste stehen und bieten ihnen Beratung an. Nicht so Baden-Württemberg.