Mittelpunkt vieler Plädoyers: der vom Landeskriminalamt so bezeichnete „Kronbeschuldigte“ Paul-Ludwig U. Foto: dpa/dpa

Im Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. beleuchten weitere Verteidiger in ihren Plädoyers die zweifelhafte Rolle des Polizeispitzels Paul-Ludwig U.. Einer schlägt eine Brücke zum vom Dienst beurlaubten Inspekteur der Polizei.

Im Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. haben vier weitere Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Den elf Angeklagten werfen die Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft vor, sie hätten bei einem Treffen im nordrhein-westfälischen Minden im Februar 2020 eine Terrorgruppe gebildet die plante, Moscheen anzugreifen, Politiker zu ermorden, so einen Bürgerkrieg auszulösen und das politische System Deutschlands zu stürzen. Einer der Beschuldigten nahm sich im Sommer 2020 in Untersuchungshaft selbst das Leben. Einer der Angeklagten verstarb im September infolge eines Herzinfarkts.

 

Der Angeklagte Michael B.

Ihm werfen die Ankläger vor, die Gruppe unterstützt zu haben. Er habe aus Metallabfällen konstruierte Schussapparate, sogenannte Slamguns, herstellen sollen. Tatsächlich standen die Gruppe und B. seit Herbst 2019 nicht mehr in Kontakt. Der Generalbundesanwalt (GBA) fordert eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

Was hat die Gruppe S. mit dem beurlaubten Inspekteur der Polizei zu tun?

B.s Verteidiger Dubravko Mandic stellte in seinem Schlussvortrag eine Verbindung zwischen dem wegen mutmaßlicher sexueller Verfehlungen vom Dienst beurlaubten Inspekteur der Polizei und den Ermittlungen um die Gruppe S. her: „Das Verfahren war das ‚Gesellenstück‘ des bundesweit bekanntentesten Polizisten des Landes Andreas Renner.“ Der frühere LKA-Präsident Ralf Michelfelder hatte im Untersuchungsausschuss des Landtages gesagt, er habe Renner als seinem Stellvertreter im Landeskriminalamt die Fachaufsicht über das Verfahren übertragen. Dazu passt, dass im Prozess eine Auswerterin als Zeugin gehört wurde, die im April 2020 nachts von einer Polizeistreife in der Nähe des LKA angetroffen wurde. Als diese die Hauptkommissarin ansprachen, brach diese in Tränen aus. Sie führte eine Plastiktüte mit leeren Bier- und Sektflaschen mit sich und sagte aus, sie sei mit einer Kollegin – trotz geltender Corona-Beschränkungen – zu einem „Antrittsbesuch“ beim damaligen Vize des LKA gewesen. Dieser habe sie angewiesen, eine nicht durch Video überwachte Tür des Amtes zu nutzen. Die junge Beamtin hatte der Gruppe S. zugeordnete Chats ausgewertet.

Was sagt Mandic zum Polizeispitzel Paul-Ludwig U.?

Für den Freiburger Anwalt stützt sich die „Anklage im Wesentlichen auf eine Erzählung, die mehrere für sich genommen nicht strafrechtlich relevante Begebenheiten zu einer terroristischen Verschwörung bündelt“. Er meint damit den Polizeiinformanten Paul-Ludwig U., der als Spitzel mit Zuspitzungen, Halbwahrheiten und Lügen die Ermittler auf die Spur der Gruppe brachte. Zudem brachte er nach mehreren Zeugenaussagen in Minden die Idee auf, Moscheen anzugreifen. U. sei zu einem funktionalen Ersatz „eines verdeckten Ermittlers“ geworden. Die wichtigsten „Unregelmäßigkeiten der dubiosen Zusammenarbeit von Behörden und einem selbst ernannten Agenten“ seien durch den Senat nicht hinreichend beleuchtet worden: „Wie kommt ein kleinkrimineller Ganove mit besonders akzentuierter Persönlichkeit dazu, nach über 20 Jahren Haft und Maßregelvollzug zum 007 des bundesrepublikanischen Staatsschutzes zu promovieren?“ Der Spitzel sei während der Ermittlungen mit einem Neustart in ein Leben im Zeugenschutz geködert worden.

Welche Schlussfolgerungen ziehen die Verteidiger für B.?

Ihr Mandant habe sich mit Ausreden von der Gruppe distanziert und ferngehalten, sagten Mandic und sein Mitverteidiger Markus Berthold. „Er hat Ausflüchte benutzt. Das war so, wie früher Freundinnen mit mir Schluss gemacht haben und sagten, wir können ja trotzdem Freunde bleiben“, verglich Mandic. Beide Juristen forderten, das Verfahren einzustellen, weil U. rechtsstaatswidrig im Auftrag des Staates Anschläge habe provozieren wollen. Ersatzweise sei Michael B. freizusprechen.

Der Angeklagte Frank H.

Ihm wirft der GBA vor, er habe die Gruppe als Rädelsführer mitgegründet. Die Staatsanwälte fordern eine Haftstrafe in Höhe von fünf Jahren für H.. Er nahm an einem Aussteigerprogramm für politische und religiöse Extremisten teil: Konex wurde von der Landesregierung ins Leben gerufen und wird vom LKA durchgeführt. H. wurde deswegen im September vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen.

Wie argumentieren H.s Verteidiger?

Günther Herzogenrath-Amelung betonte, der vom LKA so bezeichnete „Kronbeschuldigte U.“ – einer Mischung aus Kronzeugen und Beschuldigten - habe eine Startrampe in ein neues Leben gesucht und deshalb die damals elf weiteren Beschuldigten belastet habe: „Er ist die Grundlage der Anklage. Er ist ein Hetzer. Hoher Senat, das ist alles zu durchsichtig. Das stinkt alles zum Himmel.“ Es bestehe gar kein Zweifel an der Feststellung der Bundesanwälte, dass in Minden „über Anschläge gesprochen worden sei“. Allerdings sei dies erst geschehen, nachdem dieses Thema von U. in die Diskussion eingebracht – und dann mit Ausnahme des Hauptangeklagten Werner S. – von den anderen verworfen worden sei. „S. und U. waren die Brandstifter!“ In Minden hätten sich Maulhelden und „Schwätzer-Patrioten“ getroffen; „große Fresse, nichts dahinter“. Dafür spräche auch, dass bei den Razzien am 14. Februar 2020 lediglich bei S. eine scharfe Pistole, bei Steffen B. ein selbst gebauter Schussapparat – eine Slamgun – gefunden worden seien. „Wie soll man denn bitte ohne Waffen Anschläge begehen und das politische System stürzen?“, fragte der Ravensburger Anwalt. Nach dem Treffen sei der beherrschende Gedanke der meisten Angeklagten gewesen, wie sie „aus der Nummer wieder rauskämen, in die sie ohne Wissen hereingeschlittert seien.

Was sagen die Juristen zum Verhalten ihres Mandanten?

Frank H., so Herzogenrath-Amelung und der Karlsruher Strafverteidiger Hannes Linke, habe ein Aussteigerprogramm durchlaufen und sich so aus der rechtsextremen Szene gelöst. „Das verdankt er dem Engagement des Vorsitzenden“ des 5. Strafsenats, lobten sie Richter Herbert Anderer ausdrücklich.

Was fordern Frank H.s Verteidiger?

Sie fordern, das Verfahren wegen eines sogenannten Verfahrenshindernisses einzustellen. Auch sie unterstellen, dass Spitzel U. rechtswidrig im Auftrag des Landeskriminalamtes seine Mitangeklagten dazu verleitet habe, Straftaten zu begehen. Ersatzweise wollen die Juristen Frank H. freigesprochen wissen.