Mit der Marke „Turkaegean“ will die Türkei Liebhaber der Ägäis für ihre Urlaubsregionen gewinnen. Doch Griechenland geht dagegen gerichtlich vor.
Viele Menschen verbinden die Ägäis spontan mit griechischen Ferieninseln wie Mykonos, Paros oder Santorini. Türkische Tourismusstrategen möchten hingegen erreichen, dass bei dem Begriff zunächst Reiseziele wie Marmaris, Bodrum oder Fethiye in den Sinn kommen. Mitte Juli 2021 beantragte die staatliche türkische Tourismusbehörde TGA beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Registrierung der Marke „Turkaegean“ für die Nutzung innerhalb der EU. Im Juni 2022 gab die Behörde dem Antrag statt. Kurz darauf startete eine europaweite Werbekampagne unter dem Slogan: „Erleben Sie Turkaegean, die Küste des Glücks!“
Beworben wurden die „türkische Ägäisregion“ mit ihren Landschaften, Küsten, Stränden, Pinienwäldern und Olivenhainen. Fernsehspots zeigten zudem Aufnahmen von Stätten der griechischen Antike wie Ephesus und Pergamon. Damit begann ein jahrelanger Rechtsstreit.
Irreführender Begriff?
Im Februar 2023 beantragte Griechenland beim EUIPO die Löschung der Marke. Die für Markenregistrierungen zuständige griechische Behörde OBI argumentierte, der Begriff „Turkaegean“ sei irreführend und besitze keine rechtliche oder wirtschaftliche Gültigkeit. Im Januar 2025 erklärte das EUIPO die Marke in erster Instanz für nichtig und löschte sie aus dem Register. Die Türkei legte dagegen Beschwerde ein. Vergangene Woche bestätigte die Beschwerdekammer des EUIPO jedoch die Entscheidung: Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen, die Marke endgültig aus dem EU-Register entfernt.
Praktisch hat dies allerdings nur begrenzte Auswirkungen. Die Türkei darf „Turkaegean“ weiterhin in ihrer Tourismuswerbung verwenden – und tut dies auch. Das EUIPO hat die Nutzung des Begriffs nicht untersagt, sondern lediglich den markenrechtlichen Schutz verweigert. Zudem könnte Ankara die Entscheidung noch vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) anfechten, einer Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs.
Der Konflikt hat jedoch einen weitreichenderen politischen Hintergrund. Im Zentrum stehen die seit Jahrzehnten schwelenden griechisch-türkischen Streitigkeiten über Hoheitsrechte und Wirtschaftszonen in der Ägäis. Nach der Doktrin des „Blauen Vaterlands“ („Mavi Vatan“) beansprucht die Türkei die gesamte östliche Hälfte der Ägäis als eigene Einflusssphäre – ungeachtet der zahlreichen Inseln, die völkerrechtlich zu Griechenland gehören. Ziel ist es, die Rolle des Landes als dominierende Seemacht im östlichen Mittelmeer auszubauen. Dabei geht es sowohl um militärische Kontrollrechte als auch um wirtschaftliche Nutzungszonen.
„Turkaegean“ ein Trojanisches Pferd
Aus griechischer Sicht verstößt diese Politik gegen die Bestimmungen der UN-Seerechtskonvention. Die „Mavi-Vatan“-Doktrin kollidiert daher unmittelbar mit den Ansprüchen anderer Anrainerstaaten, insbesondere Griechenlands und Zyperns. In Athen besteht die Sorge, dass die Türkei mit der Verbindung der Begriffe „Turk“ und „Aegean“ ihre territorialen Ansprüche auch über die Tourismuswerbung transportieren möchte. Unstrittig ist dagegen die Herkunft des Namens der Ägäis. Nach der griechischen Mythologie stürzte sich Ägeus, König von Attika, aus Verzweiflung über den vermeintlichen Tod seines Sohnes Theseus von den Klippen am Kap Sounion ins Meer, das seither seinen Namen trägt. In der Türkei wird die Ägäis dagegen verkürzt als „Ege“ bezeichnet.
Der griechische Entwicklungsminister Takis Theodorikakos begrüßte die Entscheidung der EU-Markenbehörde. Sie habe den Versuch vereitelt, Verbraucher irrezuführen und Markenpolitik für geopolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Ein wesentlicher Grund für die Löschung sei gewesen, dass „Turkaegean“ geografische Bezüge enthalte, die mit den europäischen Vorschriften für Markeneintragungen kollidierten.
Türkei lässt nicht locker
Der Streit wird jedoch nicht nur in Europa ausgetragen. Auch in den USA verfolgt die Türkei ihre Markenstrategie. Dort verlief der Versuch einer Registrierung bislang weniger erfolgreich. Das US-Patent- und Markenamt (USPTO) lehnte einen entsprechenden Antrag bereits 2022 ab, weil die Anmeldung zu unbestimmt gewesen sei und keine ausreichende Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen enthalten habe. Griechenland legte 2023 auch in den USA Einspruch gegen die Markenanmeldung ein.
Die Türkei bemüht sich weiterhin um eine Eintragung von „Turkaegean“. Juristen halten die Erfolgsaussichten jedoch für gering. Unabhängig davon gilt auch in den USA, was bereits in der EU der Fall ist: Die Türkei kann weiterhin mit „Turkaegean“ werben – selbst ohne markenrechtlichen Schutz für den Begriff.