Die Unternehmen versuchen, Kunden aus alten, vergleichsweise hochverzinslichen Bausparverträgen zu drängen. Foto: dpa

Das Amtsgericht Ludwigsburg gab einem Anleger Recht, der sich gegen die einseitige Kündigung seines alten Bausparvertrages gewehrt hat. Wüstenrot will prüfen, ob es die nächste Instanz anruft.

Berlin/Ludwigsburg - Punktsieg für Bausparer gegen Wüstenrot: Das Amtsgericht Ludwigsburg gab mit seinem Urteil vom 7. August einem Sparer Recht, der sich gegen die Kündigung seines Bausparvertrages seitens der Bausparkasse Wüstenrot gewehrt hatte. Ein Wüstenrot-Sprecher sagte: „Die Bausparkasse nimmt das Urteil zur Kenntnis.“ Man bleibe aber bei der Einschätzung, dass die Kündigung von Bausparverträgen, deren Zuteilungsreife mehr als 10 Jahre zurückliegt, rechtmäßig ist. Wüstenrot will prüfen, ob es die nächste Instanz anruft.

Die Bausparkassen haben in den letzten Monaten rund 200 000 Verträge gekündigt, die in Zeiten mit einem höheren Zinsniveau abgeschlossen wurden. Dabei geht es meistens um Verträge, die schon länger als zehn Jahre zuteilungsreif sind. Eine höchstrichterliche Entscheidung, ob die einseitigen Kündigungen rechtens sind, steht noch aus. Es sind bislang mehrere Urteile an Amts- und Landesgerichten in der Angelegenheit ergangen. Zuletzt gab es mehrere Urteile, die zu Gunsten der Unternehmen ausfielen.

Anwalt Philipp Neumann, der viele Bausparer vertritt, macht Verbrauchern Mut: „Bausparern kann geraten werden, sich weiterhin gegen Kündigungen zur Wehr zu setzen und sich von Kündigungsschreiben nicht beeindrucken zu lassen.“ Wie der Anwalt mitteilt, gebe es immer wieder Fälle, bei denen die Bausparkasse vor Gericht einlenke. So habe Wüstenrot im Juni bei einem Verfahren, das am Landgericht Stuttgart anhängig war, einen Vergleich geschlossen. Ein Wüstenrot-Vertreter habe signalisiert: Um einer möglicherweise langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, sei das Unternehmen bereit zum Vergleich, wenn „die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.“