Umstritten: Der Bau des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Fronten sind nicht mehr verhärtet: Bei den geschwärzte Aktenvermerke aus der Berliner Regierungszentrale haben Kanzleramt und Stuttgart-21-Gegner Eisenhart von Loeper am Donnerstag eine Einigung erzielt.

Stuttgart - Im Rechtsstreit um geschwärzte Aktenvermerke aus der Berliner Regierungszentrale haben Kanzleramt und Stuttgart-21-Gegner Eisenhart von Loeper am Donnerstag eine Einigung erzielt. Beim Erörterungstermin vor dem Berliner Verwaltungsgericht verständigten sie sich laut von Loeper darauf, dass weitere drei Passagen aus dem Vermerk vom 5. Februar 2013 entschwärzt und damit lesbar werden. Zum Inhalt der Passage konnte der Kläger noch nichts sagen, da ihm das Dokument erst am Freitag per Fax zur Verfügung gestellt werden soll. Er hatte die Offenlegung mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz gefordert.

Nur noch Schwärzungen, die nachvollziehbar sind

„Für uns ist die Einigung erfreulich, weil jetzt rund 80 Prozent des Vermerks lesbar sind“, sagte von Loeper am Donnerstagmittag. Damit lasse sich dieser „an allen wesentlichen Teilen nachvollziehen“ und gebe „einen besseren Eindruck von dem, was hinter den Kulissen gelaufen sei. Den Vermerk stuft er als wichtig ein, weil er seiner Meinung nach vor dem politischen Entscheidung lag, „Stuttgart 21 durchzupauken“ – und Aufschluss dazu gegeben könnte. „Wir erkennen auch an, dass sich das Kanzleramt auf uns zubewegt hat.“ Bei der Schwärzung anderer Passagen hätten sie als Kläger zum Teil die Begründung der Gegenpartei nachvollziehen können und folglich akzeptiert. Da sei es um Inhalte aus Aufsichtsratssitzungen gegangen, die der Verschwiegenheitspflicht unterlägen.

Im Kern geht es um die umstrittene Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrats vom Frühjahr 2013, das Bauprojekt trotz deutlicher Kostensteigerung und ungeklärter Finanzierung der Mehrkosten von über zwei Milliarden Euro weiterzuführen. Die S-21-Gegner vermuten, dass das Kanzleramt damals unzulässig Einfluss auf die Entscheidung des Unternehmens genommen har. Im Sommer 2014 konnte von Loeper die Herausgabe vertraulicher S-21-Dokumente durchsetzen. Sie sind unter www.strafvereitelung.de abrufbar und zeigen. dass das Kanzleramt vor der Entscheidung massiv mit dem Projekt beschäftigt war.