Zu groß geraten: das rosafarbene Haus in einer Wochenendsiedlung Foto: factum/Archiv

Der Besitzer eines Wochenendhauses in Magstadt hat gegen eine Verfügung der Kreisbehörde geklagt. Er war dazu aufgefordert worden, einen Anbau abzureißen. Sein Antrag auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts wurde nun abgelehnt. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft.

Magstadt - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Schlusspunkt hinter den Rechtsstreit zwischen zwei Wochenendhausbesitzern und dem Böblinger Landratsamt gesetzt: Das Gericht lehnte den Antrag eines Eigentümers auf Zulassung einer Berufung ab, weil dieser nicht begründet sei. Er hatte sich gegen die Verfügung der Kreisbehörde wehren wollen, dass die zu groß geratenen Wochenendhäuser in der Magstadter Kleingartenanlage Reisach zurückgebaut werden müssen. Im Mai 2016 hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht dem Landratsamt in der Sache Recht gegeben. „Wir hoffen, dass die Besitzer das Urteil jetzt akzeptieren“, sagt Rebecca Kottmann, die Sprecherin der Kreisverwaltung.

Grundsätzlich nicht schutzwürdig

Wer gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes verstoße, sei grundsätzlich nicht schutzwürdig, hatte es in der Urteilsbegründung des Stuttgarter Verwaltungsgericht unter anderem geheißen. Der Betroffenen könne sich insbesondere nicht darauf berufen, dass ein Abriss hohe Kosten verursache beziehungsweise wirtschaftliche Werte vernichte. Auch sein Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz – weil Verstöße gegen die Bauvorschriften in anderen Fällen bisher nicht geahndet worden sind – schmetterten die Richter ab.

Seinen Antrag auf eine erneute Verhandlung des Falls hatte der Hausbesitzer im Wesentlichen damit begründet, „dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils vorlägen, weil auch andere Wochenendhäuser größer ausgeführt seien und das Landratsamt nicht systematisch in gleicher Weise gegen alle vergleichbaren Fälle vorgegangen sei“, heißt es in der Mitteilung der Kreisbehörde. Der Besitzer äußerte sich nicht zu der jetzigen Entscheidung. Im Verfahren zuvor am Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte der Sindelfinger Dieter Faude aber argumentiert, dass er sich beim Bau seines Wochenendhauses an den Gebäuden der Nachbargrundstücke orientiert habe. Seine Datsche hat inklusive eines Anbaus 55 Quadratmeter Grundfläche, 20 Quadratmeter mehr als erlaubt. Auch eine von ihm auf dem Grundstück gezogene Mauer ist laut dem Gericht unzulässig. Er kritisierte, das die anderen Häuser in der Siedlung auch wesentlich größer als erlaubt seien und das Landratsamt mit unterschiedlichen Maßstäben messe und kein Konzept habe, wie es Verstöße gegen die Bauvorschriften ahnde.

Immerhin darf das Haus rosa bleiben

„Nun bestätigt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit seiner Entscheidung vollumfänglich die Rechtsauffassung des Landratsamtes Böblingen“, teilt die Kreisbehörde mit. Explizit werde in der Urteilsbegründung festgestellt, „dass die systematische Aufarbeitung und sukzessive Überprüfung aller Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Reisach durch das Landratsamt allen rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht und nicht zu beanstanden ist“. Sobald die Verfügung zum Rückbau des Hauses Bestandskraft hat, bleiben dem Besitzer drei Monate, um die Forderungen umzusetzen. Immerhin darf das Haus rosa bleiben: Der vom Landratsamt geforderte„unauffällige Farbton, der sich in die Landschaft einfügt“, sei zu ungenau formuliert, hieß es im Urteil.