Gibt es beim SWR in Stuttgart noch dunkle Geheimnisse oder wurden die Vorwürfe so gut wie möglich ausgeleuchtet? Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Zwei Entscheidungen am Arbeitsgericht Stuttgart lenken den Blick auf einen Ex-Direktor des Senders, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird.

Stuttgart - Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart ist ein Unentschieden. Vorausgegangen war die Klage des vielfach prämierten Filmautors Joachim L. gegen seinen Arbeitgeber SWR. Die 7. Kammer sieht bei L. keinen Anspruch darauf, von dem derzeitigen Posten als Redaktionsleiter auf die zuvor eingenommene und höher angesiedelte Stelle als Abteilungsleiter zurückzukehren. Stattgegeben wurde aber seiner Forderung, jährlich einen Filmprojekt realisieren zu dürfen – so wie mit dem SWR auch 2012 vereinbart. Seitdem wurde L. aber nur ein einziger Film genehmigt. Was die Einsicht in die eigene SWR-Personalakte betrifft, muss der Antrag von Joachim L. korrekt gestellt werden. In vorliegender Form ist er unzulässig.