Das Sozialgericht Heilbronn hat der Stadt Markgröningen Recht gegeben. Foto: dpa

Heilbronner Sozialrichter haben entschieden, dass Lehrer an der städtischen Musikschule Markgröningen nicht scheinselbstständig sind. Die Rentenversuicherung hatte 40 000 Euro von der Stadt verlangt.

Markgröningen - Frank Last ist erleichtert. Einen ganzen Aktenordner füllt der Streit zwischen der Stadt Markgröningen und der Deutschen Rentenversicherung mittlerweile. Doch nun kann der Personalchef den Deckel wohl endgültig zuklappen. Das Sozialgericht Heilbronn hat jüngst entschieden, dass vier Lehrer der städtischen Musikschule nicht scheinselbstständig sind und die Stadt deshalb auch keine Sozialbeiträge in fünfstellinger Höhe zurückzahlen muss – anders, als die Deutsche Rentenkasse das gefordert hatte.

Rückblick: vor mehr als vier Jahren flatterte ein Bescheid im Markgröninger Rathaus ein. Darin forderte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg von der Stadt rund 40 000 Euro. Inklusive Verzögerungs- und Säumniszuschläge verdoppelte sich die Forderung bald darauf sogar auf mehr als 80 000 Euro. Als Grund gab die Versicherung an, dass vier Musikpädagogen nicht freiberuflich tätig seien, wie die Stadt angegeben hatte, sondern in Wahrheit wirtschaftlich abhängig arbeiteten und daher auch sozialversicherungspflichtig seien. Das wollten der Bürgermeister Rudolf Kürner und die Verwaltung jedoch nicht akzeptieren und klagten gegen die Forderung. Nun bekamen sie von den Heilbronner Sozialrichtern Recht.

Zwischenzeitlich ging es um mehr als 80 000 Euro

Die Lehrer seien nicht in den Ablauf der Schule eingegliedert gewesen, begründet der Richter Joachim von Berg das Urteil. Vielmehr hätten sie mit ihren Schülern die Unterrichtszeiten flexibel und ohne Weisung festgelegt. Die Anwesenheitslisten und Stundenzettel seien dabei kein Beweis für eine abhängige Beschäftigung, sondern hätten nur der Abrechnung des Honorars gedient. Dass im Unterricht teilweise In-strumente der Schule verwendet wurden, werteten die Richter ebenfalls nicht als Beleg für eine arbeitnehmer-ähnliche Tätigkeit: es sei kaum vermeidbar, dass Instrumente wie Klavier, Kontrabass und Keyboard vor Ort genutzt würden – allein schon wegen ihrer Größe. Vor allem aber hätten die Lehrer neben der Stadt noch weitere Auftraggeber und seien daher nicht auf die Musikschule angewiesen.

Aufmerksam geworden war die Rentenversicherung bei einer Betriebsprüfung für die Jahre zwischen 2006 und 2009. Dabei stellten die Kontrolleure den vermeintlichen Sozialbetrug fest. Zunächst überwies die Stadt das Geld, nach dem jetzigen Urteil bekommt sie den Betrag , vier Jahre später, erstattet. „Ich bin froh, dass die Sache beendet ist“, sagt Frank Last.

Die Stadt will künftig alle Musiklehrer anstellen

Trotz des juristischen Siegs will die Stadt künftig keine freiberuflichen Musikschullehrer mehr einsetzen. Derzeit gebe es noch eine Person, die auf Honorarbasis arbeite, die anderen Freiberufler unterrichten aus verschiedenen Gründen nicht mehr in Markgröningen, erklärt Last. Festangestellt sind dagegen 22 Musikpädagogen. „Der Vorteil der Freiberufler ist ihre Flexibilität“ sagt der Personalchef. Daher vermutet er, dass so etwas wie in seiner Stadt auch in anderen Kommunen passieren kann – oder schon passiert ist.

Künftigen Kontrollen sieht Last entspannt entgegen. Inzwischen wurden auch Bücher späterer Jahre durchgesehen – ohne Beanstandung. Der Aktenordner zum Streit kann wohl endgültig ins Regal.