Die Bodenplatte des geplanten Hauses 1 in der Albstraße muss zurückgebaut werden. Foto: Horst Rudel

Die Bodenplatte eines der geplanten Flüchtlingshäuser in der Albstraße muss die Gemeinde Neuhausenzurückbauen. Vor dem Verwaltungsgericht gab es mit dem betroffenen Nachbarn einen Vergleich.

Neuhausen - Mit einem Vergleich endet der jahrelange Rechtsstreit der Gemeinde Neuhausen mit der Müller und Herrlinger Grundstücks GBR vor dem Verwaltungsgericht. Das Haus 1 direkt an der Albstraße, in dem Flüchtlinge untergebracht werden sollten, darf nicht gebaut werden. Die Gemeinde Neuhausen muss die bereits gefertigte Bodenplatte zurückbauen – allein das kostet die Allgemeinheit rund 30 000 Euro. Die Baugenehmigung für das Haus 2 bleibt dagegen bestehen. In der jüngsten Sitzung stimmten die Gemeinderäte zwar dafür, den Vergleich anzunehmen. Der jahrelange Rechtsstreit aber hat für Ärger gesorgt.