Vegetarische und vegane Produkte in einem Supermarkt. Foto: dpa

Sojamilch oder pflanzlichen Käse gibt es inzwischen fast überall. Doch auf der Packung steht meist etwas anderes - zum Beispiel „Sojadrink“. Grund sind europäische Vorschriften. Kippen die höchsten Richter der EU nun die Regelung?

Luxemburg - Veganer verzichten auf tierische Produkte. Doch was, wenn die Lust auf Käse kommt? Dann gibt es pflanzliche Alternativen, und zwar inzwischen ziemlich viele. Der Hersteller Tofutown aus der Eifel hat sich darauf spezialisiert - ist aber verklagt worden, weil er Namen wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ und „Veggie-Cheese“ nutzt. Könnte nach Milch klingen, finden Wettbewerber. An diesem Mittwoch soll der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Ein Überblick:

Was steht im EU-Recht?

Das ist ziemlich eindeutig. „Der Ausdruck „Milch“ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten“, steht in der relevanten EU-Verordnung, die alle möglichen Agrarprodukte definiert und kategorisiert. Und auch „Milcherzeugnisse“ müssen Milch enthalten - das gilt unter anderem für Butter, Molke, Käse, Kefir und Joghurt.

Warum nutzt Tofutown dann Begriffe wie Tofubutter?

„Tofutown verwendet für ihre Produkte die Worte Butter, Käse und Cheese, weil Tofutown Produkte herstellt, die wie Butter und Käse hergestellt werden“, erklärt Anwalt Michael Beuger, der das Unternehmen in dem Rechtsstreit vertritt. „Die Käsealternativen von Tofutown werden im Wesentlichen genauso hergestellt wie traditioneller Käse aus „tierischer Eutersekretion“. Sie sehen genauso aus, sie schmecken genauso und können genauso verarbeitet werden wie die Kuh-, Schafs- oder Ziegenmilch-Produkte.“ Ein Camembert aus Cashew-Nüssen etwa reife mit Hilfe von Edelschimmelpilzen.

Wie argumentiert die Gegenseite?

„Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein“, sagt Angelika Lange vom Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin - so stehe es nun einmal in der EU-Verordnung. Der Verband vertritt Beschwerdeführer, die nicht genannt werden wollen. Es handle sich um „Mitbewerber“, sagt Lange. Der Gebrauch von Begriffen wie Milch verwirre Verbraucher, die „abends in Eile beim Einkaufen“ leicht zur falschen Packung griffen und womöglich erst zuhause bemerkten, dass die vermeintliche Milch eigentlich aus Pflanzen hergestellt sei.

Besteht tatsächlich Verwechslungsgefahr?

Das hängt davon ab, wen man fragt. Felix Domke vom Vegetarierbund (Vebu) kann die Aufregung nicht verstehen. „Bei pflanzlichen Produkten wird klar kommuniziert, dass es keine tierischen Produkte sind. Das ist ja sogar ein Verkaufsargument“, meint er. Und auch Tofutown-Anwalt Beuger unterstreicht, dass das Unternehmen seine Waren „mit einem deutlichen Hinweis“ auf den pflanzlichen Ursprung versehe, „damit der Verbraucher weiß, was er hier kauft“. Sophie Unger von Foodwatch meint hingegen, die Firma könne noch etwas deutlicher werden: „Hersteller Tofutown kennzeichnet seine vegane ‚Tofubutter’ als ‚100% vegetal’ - bei der Verständlichkeit ist also noch Luft nach oben. Mit der klaren Bezeichnung ‚vegan’ in gut lesbarer Schrift wäre alles in Butter.“

Allerdings ist Tofutowns Verwendung von Milchbegriffen auch ziemlich ungewöhnlich. Die meisten Herstellern gehen juristischen Scherereien aus dem Weg und nutzen Begriffe wie „Reisdrink“. Beim Griff ins Supermarkt-Regal vertut sich auch kaum ein Verbraucher: Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben nur vier Prozent der Befragten an, dass sie vegetarische oder vegane schon einmal mit tierischen Produkten verwechselt haben - oder umgekehrt.

Warum darf denn eigentlich Kokosmilch verkauft werden?

Es gibt eine EU-Ausnahme von der EU-Regel. Insgesamt 21 „milchig“ klingende Produkte, die aber nicht aus Eutern kommen, stehen auf einer besonderen Liste, nach Sprachgruppen geordnet. Das führt dazu, dass „Latte di mandorla“ zwar in Italien verkauft werden darf, aber Mandelmilch nicht in Deutschland. Neben der Kokosmilch sind dort für Deutschland auch Erdnussbutter und Leberkäse oder Butterbohnen aufgeführt. Das sei nicht zu vergleichen, meint Jörg Rieke vom Milchindustrie-Verband. „Das ist eine abschließende Ausnahmeliste von traditionellen Erzeugnissen.“

Was ist denn eigentlich mit Tofuwürstchen?

Hier gibt es keine vergleichbare Regelung - auch wenn Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) gerne eine hätte. „Diese Begriffe sind komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher“, sagte er im Dezember der „Bild“-Zeitung auf eine Frage zu Bezeichnungen wie „vegetarisches Schnitzel“ oder „vegane Currywurst“. Sowas solle im Sinne der Verbraucher verboten werden. Er habe sich deswegen an die EU-Kommission gewandt. Die sieht aber offensichtlich wenig Handlungsbedarf: Die Mitgliedsstaaten müssten schon selbst sicherstellen, dass Verbraucher nicht aufs Glatteis geführt werden - und entscheiden, ob das bei einem Begriff wie „Veggie-Bratwurst“ passiere, wurde dem Minister beschieden.