Ein Streit am Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich. Foto: dpa

Der Rechtsstreit zwischen der Geschäftsführung und einer gekündigten Pflegerin des Ludwigsburger Klnikum endet ohne Urteil. Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt – und das Ende dürfte nicht jedem gefallen.

Ludwigsburg - Es ist das Ende eines Rechtsstreits, der seit rund anderthalb Jahren läuft: Wie das Stuttgarter Landesarbeitsgericht am Mittwoch bestätigt, haben sich das Klinikum Ludwigsburg und eine ehemalige Pflegerin, die als Betriebsrätin aktiv war, außergerichtlich geeinigt. Das juristische Verfahren um die fristlose Kündigung der Frau sei damit aufgehoben.

Der Geschäftsführer der Klinikenholding, Jörg Martin, bestätigt ebenfalls, „dass man dem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich“ zugestimmt habe, will sich zu den Details aber nicht äußern. Martin Oster, Vorsitzender des Betriebsrates am Ludwigsburger Klinikum, erklärt: „Einem Vergleich stehen wir nicht entgegen.“

Nach Informationen dieser Zeitung sieht die Einigung indes vor, dass die Gekündigte bis zum Jahresende bei vollen Bezügen angestellt bleibt. Erst danach trennen sich die Wege. Auf ihrer Stelle in einer Intermediate Care-Station wird die Frau gleichwohl nicht mehr arbeiten, sie bleibt, wie seit der Kündigung schon, freigestellt. Inzwischen hat sie, so ist zu hören, ein Studium aufgenommen.

Bei vollen Bezügen freigestellt

Mit dem Vergleich endet ein Verfahren, das von Anfang an viel Aufmerksamkeit erregt hat. Konkret geht es um die Vorkommnisse während einer Nachtschicht im November 2015. Damals habe die Pflegerin ihre Aufsichtspflicht grob verletzt, am nächsten Tag sei eine Patientin verstorben, so der Vorwurf der Klinikleitung. Der Betriebsrat verweigerte gleichwohl die Zustimmung zur Kündigung, bei einem Gerichtstermin im April machten das Gremium und die Pflegerin geltend, dass es keinen wichtigen Grund zur Trennung gebe. Sie verwiesen auf die Überlastung des Pflegepersonals. Zahlreiche Kollegen und Verdi-Mitglieder waren in den Gerichtssaal gekommen, mancher sah hinter den Vorwürfen vielmehr die Absicht, eine unliebsame Mitarbeitervertreterin zu entlassen. Die Ludwigsburger Kammer gab allerdings der Klinikspitze recht, eine Beschwerde gegen dieses Urteil führte die Parteien schließlich vor das Landesarbeitsgericht.