Die Mütterrente Foto: dpa-Zentralbild

Eine 84-Jährige zieht vor das Sozialgericht in Stuttgart, weil von ihrem Anspruch auf Mütterrente unter dem Strich nur wenige Euro übrig bleiben.

Berlin - Eine 84-jährige Rentnerin klagt vor dem Sozialgericht Stuttgart wegen der Mütterrente. Obwohl die ehemalige Krankenschwester vor 1992 einen Sohn sowie eine Tochter bekommen und erzogen hat und damit eigentlich die Kriterien für die Mütterrente erfüllt, stieg ihre Rente bei Einführung der neuen Leistung vor einem Jahr lediglich um einen einstelligen Eurobetrag. Sie hatte mit einem Plus von 57,22 Euro gerechnet.

Die Rentenversicherung verweist auf die Rechtslage: Laut Sozialgesetzbuch VI kann es zu einer Minderung kommen, wenn eine Betroffene gleichzeitig eine Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht und eine Altersrente von der Rentenversicherung und dabei bestimmte Grenzwerte überschritten werden.