Der Thüringer Partei- und Fraktionschef der AfD, Björn Höcke, betritt das Podium. Foto: dpa

Zwischen den Polizeigewerkschaften und der AfD gibt es handfesten Streit. Anlass sind Warnungen vor dem rechtsnationalen Flügel der Partei. Die schlägt - nicht zimperlich - zurück.

Berlin/Erfurt - Mit heftiger Kritik haben führende AfD-Vertreter auf die Aufforderung reagiert, dass sich bei Wahlen für die AfD kandidierende Polizisten von deren rechtsnationalem „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke distanzieren sollten. Dies hatte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag) gesagt.

„Jeder Beamte schwört auf die Verfassung. Dieser Eid verpflichtet, sich an Regeln zu halten. Er verträgt sich nicht mit Zweifeln des Verfassungsschutzes am rechtsnationalen „Flügel“ um Björn Höcke“, wurde Malchow zitiert.

„Ein Polizist braucht keine Belehrung von satten Gewerkschaftsbossen, was er politisch denken darf und was nicht“, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher Georg Pazderski am Dienstag. Pazderski ist Berliner Landes- und Fraktionschef der AfD. Andreas Kalbitz, Mitglied des Bundesvorstandes der AfD, bezeichnete Malchow daraufin in einer Mitteilung als „linken Gesinnungsfaschisten“. Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, nannte Malchows Forderung „verfassungsrechtlich unangebracht“.

Hintergrund der Kontroverse ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den „Flügel“ der AfD in der vergangenen Woche zum Verdachtsfall erklärt hatte. BfV-Chef Thomas Haldenwang erläuterte, es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass der „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation JA als „extremistische Bestrebungen“ einzustufen seien.

Einfluss auf den Kurs der Partei

Der Verfassungsschutz hält es für möglich, dass der „Flügel“ bereits Einfluss auf den Kurs der gesamten Partei genommen hat. Es sei zu befürchten, dass diese Strömung mit ihren „mutmaßlich verfassungswidrigen Einwirkungsversuchen auf die Gesamtpartei schon erste Erfolge erzielt hat“, heißt es im Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD, das der Deutschen Presse-Agentur in Auszügen vorliegt.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Thüringen (DPolG), Jürgen Hoffmann, zeigte sich besorgt. „Wer sich unter einem Herrn Höcke aufstellen lässt, bei dem gehe ich davon aus, dass er dessen vollumfängliche politische Meinung mitträgt, die sich nach meiner Auffassung nicht mit den beamtenrechtlichen Grundsätzen der Durchsetzung und der Garantie einer freiheitlich-demokratischen Grundornung vereinbaren lässt“, sagte Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur.

Solange sich der Verdacht des Verfassungsschutzes nicht erhärte, dürfe man die Partei „natürlich auch nicht ausschließen“, betonte Hoffmann. Doch nicht nur die Polizeigewerkschaften, sondern auch der Thüringer Beamtenbund (tbb) äußerte Bedenken. „Entscheidend ist, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz mit seinen Werten für jeden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern danach gehandelt wird“, sagte der Landesvorsitzende Helmut Liebermann am Dienstag.

Aus dem Appell der GdP ergeben sich keine dienstrechtlichen Konsequenzen, wie der Sprecher des Thüringer Innenministeriums, Oliver Löhr, am Dienstag betonte. „Jeder Beamte ist der Verfassung verpflichtet“, sagte er. „Wenn man sich als Beamter verfassungswidrig äußert, kann das jetzt schon solche Konsequenzen haben.“