Das Oberlandesgericht München hat im Fall Oldschool Society mehrjährige Haftstrafen verhängt. Foto: dpa

Das Oberlandesgericht München hat Gefängnisstrafen zwischen drei und fünf Jahren für Mitglieder der rechtsextremen Oldschool Society verhängt. Das Gericht sah es als erwisen an, dass sie eine terroristische Vereinigung gebildet hatten.

München - Das Oberlandesgericht München hat die Führungsriege der rechtsextremen Gruppe „Oldschool Society“ zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Die vier Angeklagten wurden am Mittwoch der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft in ihr schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats wollten sie Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verüben, um Flüchtlinge aus Deutschland zu vertreiben.

Die drei Männer und eine Frau hatten sich über das Internet zusammengefunden und ihre Hasstiraden über soziale Netzwerke und Messaging-Dienste ausgetauscht. In einem Telefonat hatten der Anführer, „Präsident“ Andreas H. (58) aus Augsburg, und sein „Vize“ Markus W. (41) aus Sachsen darüber gesprochen, wie sie Nagelbomben bauen könnten. Der „Präsident“ erhielt viereinhalb Jahre Haft, sein Stellvertreter fünf Jahre, dessen Freundin Denise G. (24) aus Sachsen drei Jahre und zehn Monate. Der „Pressesprecher“ der Gruppe, Olaf G. aus Bochum, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

Nur ein Treffen der Gruppe

Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen viereinhalb und sieben Jahren gefordert. Sie ging davon aus, dass die Gruppe tatsächlich Anschläge plante. Die Verteidiger hatten in ihren Plädoyers tatsächliche Anschlagspläne der Gruppierung angezweifelt und Freisprüche verlangt.

Die Gruppe traf sich nur einmal persönlich. Vor dem zweiten Treffen im Mai 2015 schlugen die Ermittler zu und nahmen die vier Angeklagten in einer bundesweiten Razzia fest. Gefunden wurden Gas- und Schreckschusswaffen, Schlagringe, Schwerter, außerdem illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien und Nägel.