Schon im kommenden Jahr bekommen Erstklässler auch in Baden-Württemberg ein Recht auf Ganztagsbetreuung. Welche Fragen politisch noch geklärt werden müssen.
Eineinhalb Jahre bevor Erstklässler ihr Recht auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule geltend machen können, sind die Kapazitätsplanung und die Finanzierung des Betreuungsbetriebs in Baden-Württemberg noch ziemlich unklar. Von August 2026 an beginnt die stufenweise, auf vier Jahre anberaumte Umsetzung des Rechtsanspruchs. Schon in gut einem Jahr müssen interessierte Eltern ihre Kinder zu dieser Grundschulbetreuung anmelden. Denn der 15. März soll laut Auskunft des Kultusministeriums Stichtag dafür werden.
Die Bundesregierung beziffert den Bedarf auf mindestens 40 000 Plätze
Wie viele neue Betreuungsplätze an den 2400 Grundschulen im Südwesten tatsächlich geschaffen werden, steht in den Sternen. Kommunen und Schulträger haben zwar bei den Regierungspräsidien 800 Anträge auf Investitionsförderung für den Ganztagsausbau gestellt. Wie viele Plätze tatsächlich geschaffen werden, können die vier Behörden „noch nicht beantworten“. Auch das Kultusministerium kann „seriös keine abschließenden Aussagen“ machen.
Der jüngste Ganztagsausbaubericht der Bundesregierung schätzt den Bedarf in Baden-Württemberg bis zum Betreuungsstart im August 2026 auf 40 000 bis 61 000 Plätze. Bis 2029, wenn alle Grundschüler von der ersten bis zur vierten Klasse ihr Recht auf Ganztagsbetreuung geltend machen können, erwartet der Bericht einen zusätzlichen Bedarf zwischen 48 000 und 76 000 Plätzen.
Kommunen pochen auf Landeszuschüsse
Zu Irritationen führt auch, dass das Land seine bisherige Förderung des Betreuungsbetriebs Ende 2026 auslaufen lässt. Zwar hat der Bund Zuschüsse von bis zu 169 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt. Doch laut dem Städtetag reicht das nicht aus.
„Zusätzlich zu den Mitteln vom Bund und Gebühren, die die Eltern zahlen müssen, brauchen wir eine ergänzende Betreuungsfinanzierung durch das Land“, sagt der Bildungsdezernent Norbert Brugger. Auch Gemeindetagspräsident Steffen Jäger erwartet eine „wiederkehrende Finanzierungslücke von mehreren hundert Millionen Euro“. Die Kommunen könnten diese Unterfinanzierung nicht auffangen. „Ehrlich wäre es, den Rechtsanspruch zurückzunehmen“, so Jäger.