Großeinsatz der Polizei am 3. Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen. Foto: dpa

Die Razzia in der Ellwanger Aslyunterkunft ohne richterlichen Beschluss könnte der Polizei auf die Füße fallen – sie war womöglich rechtswidrig. Der Rechtsstaat wird sich durchsetzen, meint Christine Keck.

Ellwangen - Die Wohnung ist unverletzlich, heißt es in Artikel 13 des Grundgesetzes. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Durchsuchungen angeordnet werden. Bei der Großrazzia in der Ellwanger Asylunterkunft im Mai hatte die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl. Das Fehlen des Beschlusses könnte den Behörden nun auf die Füße fallen. Ein Ellwanger Amtsrichter bezweifelt die Rechtmäßigkeit des drei Tage lang geplanten Großeinsatzes, der nach einer gewaltsam vereitelten Abschiebung eines Asylbewerbers erfolgt war.

Wurde die Privatsphäre verletzt?

Grundsätzliche Fragen gilt es zu beantworten. Sind die Zimmer der Einrichtung als Wohnung anzusehen? Und sind die Asylbewerber folglich die Wohnungsinhaber? Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts könnte wegweisend sein. Dort stellten die Richter fest, dass die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss den Wohncontainer einer jesidischen Flüchtlingsfamilie aus dem Nordirak nicht hätte betreten und durchsuchen dürfen. Der Schutz der Privatsphäre sei verletzt worden, argumentieren sie, zumal keine akute Gefahrenlage bestand.

Schlappe für die Polizei?

Der Rechtsstaat setze sich durch, nicht der Mob, hatte der CDU-Innenminister Thomas Strobl nach der Razzia betont. Womöglich setzt sich der Rechtsstaat tatsächlich durch, aber anders, als sich das Strobl vorgestellt hat. Grundrechte gelten auch für Asylbewerber. Es wäre eine Schlappe für die Polizei, wenn im Nachhinein die Razzia als nicht rechtmäßig erklärt würde. Dann wäre vermutlich so manche Abschiebung auf rechtlich wackeliger Basis erfolgt.