Müssen Messgeräte mehr Daten speichern? Die Verfassungsrichter im Saarland sehen die Rechte mutmaßlicher Raser verletzt. Das könnte sich auch auf Baden-Württemberg auswirken.
Stuttgart - Nach einem Urteil im Saarland müssen womöglich auch die Behörden in Baden-Württemberg die Praxis der Geschwindigkeitsmessungen ändern. Der saarländische Verfassungsgerichtshof hatte Radarfallen für unzulässig erklärt, die beim Blitzen keine Rohmessdaten speichern. Autofahrern werde damit das Recht genommen, im Rahmen des Bußgeldverfahrens überprüfen zu lassen, ob das Gerät richtig funktionierte.
Art des Blitzers wird auch im Land eingesetzt
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart sagte unserer Zeitung, das betroffene Messgerät – ein Laserscanner TraffiStar S350 der Firma Jenoptik – werde von mindestens acht Bußgeldbehörden im Südwesten eingesetzt. Dies seien die Landratsämter Ludwigsburg, Enzkreis, Rastatt und Ostalbkreis sowie die Städte Pforzheim, Calw, Ditzingen und Korntal-Münchingen.
Um einen Überblick zu bekommen, wie viele dieser Geräte im Einsatz sind und inwieweit es auch bei anderen Geräten üblich ist, die Rohmessdaten nicht zu speichern, hat das Ressort von Winfried Hermann (Grüne) die nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die Polizei setzt das Gerät laut Innenministerium nicht ein.
Verkehrsministerium will Urteil prüfen
Beim Fall im Saarland war ein Autofahrer in einer 30er-Zone in Friedrichsthal mit 27 Kilometern pro Stunde zu viel geblitzt worden. Er hätte 100 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen sollen, ging aber dagegen vor und bekam nun vom saarländischen Verfassungsgerichtshof recht.
Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil zwar keine bindende Wirkung. Denkbar ist aber, dass die Entscheidung Temposünder im Südwesten animiert, juristisch gegen die Blitzer-Praxis vorzugehen. Das baden-württembergische Verkehrsministerium kündigte daher an, das Urteil eingehend zu prüfen und zu bewerten. Je nach Ergebnis kann dies Auswirkungen auf die Methoden der Geschwindigkeitsmessungen haben – etwa, dass künftig auch im Land alle Blitzer die Rohmessdaten speichern müssen.