Geklagt hatten die Reihenhaus-Nachbarn des Musikers. Sie empfanden das Trompetenspiel als Lärmbelästigung und wollten erreichen, dass vom Musizieren des Nachbarn gar nichts mehr zu hören sei (Symbolbild). Foto: dpa

Der Bundesgerichtshof hat Berufs- und Hobbymusiker in ihrem Recht gestärkt, zu Hause auf ihrem Instrument eine angemessene Zeitspanne lang üben zu können.

Karlsruhe/Augsburg - In einem Urteil vom Freitag legte der Bundesgerichtshof fest, dass ein Augsburger Trompeter in seinem Reihenhaus an Werktagen bis zu drei Stunden und an Sonn- und Feiertagen „eine entsprechend geringere Zeitspanne“ üben darf. Die Richter kippten damit eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das dem Berufsmusiker deutlich weniger Übungszeit zugestanden hatte, und verwiesen den Fall zurück an das Landgericht.

Geklagt hatten die Reihenhaus-Nachbarn des Musikers. Sie empfanden das Trompetenspiel als Lärmbelästigung und wollten erreichen, dass vom Musizieren des Nachbarn gar nichts mehr zu hören sei. Das Landgericht Augsburg beschränkte die Übungszeiten des Trompeters auf zehn Stunden pro Woche an Werktagen und nur einige Stunden an Wochenenden im Jahr. Der Musiker durfte darüber hinaus nur im Dachgeschoss spielen. Unterrichtsstunden untersagte das Landgericht ganz.

Häusliche Musizieren

Dem Urteil der Augsburger Richter liege nach Auffassung des BGH jedoch ein „zu strenger Maßstab zugrunde“. Das häusliche Musizieren und Üben sei Teil der „freien Entfaltung der Persönlichkeit“ und „in gewissen Grenzen hinzunehmen, weil es einen wesentlichen Teil des Lebenshinhaltes bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein kann“.

Das Musizieren in den Hauptwohnräumen des Hauses könne daher nicht gänzlich untersagt werden. Auch ein nahezu vollständiger Ausschluss der Abendstunden und des Wochenendes, wie vom Landgericht vorgesehen, gehe zu weit: Schließlich fänden Berufstätige aber auch Schüler häufig gerade dann Zeit zum Musizieren. Im vorliegenden Fall müsse der Trompeter daher in begrenztem Umfang auch in den Hauptwohnräumen üben dürfen. Die Richter gestanden ihm mit Einschränkungen außerdem das Recht zu, Musikunterricht zu geben.