Taxifahrer dürfen Kurzstrecken nicht verweigern – auch nicht, wenn es sich nur um wenige hundert Meter handelt. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Ob nach einer ausgelassenen Feier oder für eine Fahrt zum Flughafen – Taxifahrten sind manchmal unentbehrlich. Doch falls es bei Fahrten mal zu Streitigkeiten kommen sollte, ist es gut, die Rechtslage zu kennen.

Stuttgart - Die wichtigsten Vorschriften für das Taxi-Gewerbe sind im bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Demnach hat zum Beispiel der Taxifahrer eine Beförderungspflicht – also: Grundsätzlich darf er keinem Passagier eine Fahrt verwehren. Weitere Vorschriften sind in den kommunalen, nicht einheitlichen Taxiverordnungen enthalten. Wir haben eine Übersicht über die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

Muss der erste Wagen genommen werden?

Nein, allein der Kunde entscheidet, mit welchem Taxi er fahren möchte. Der gewählte Taxifahrer ist auch dann in der Pflicht, wenn er bereits einen anderen Bestelltermin hat. So hat das Bayerisches Oberstes Landesgericht entschieden, Az: 3 ObOWi 29/97.

Dürfen Kurzstrecken abgelehnt werden?

Nein, auch bei kurzen Fahrten von nur einigen hundert Metern greift die Beförderungspflicht, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 5 Ss OWi 91/96).

Welche Strecke muss der Taxifahrer wählen?

Der Taxifahrer hat den kürzesten Weg zu nehmen, sofern der Fahrgast nichts Anderes wünscht. Kilometer-Schinderei durch Umwege ist nach der Taxiordnung Düsseldorf unzulässig. Wer glaubt, geneppt worden zu sein, sollte sich eine Quittung mit Abfahrtsort und Ziel geben lassen. Taxizentrale oder Ordnungsamt können dann prüfen, ob der Preis angemessen war. Wer aus Wut einfach aussteigt, muss die Fahrkosten bis dahin zahlen. So hat das Amtsgericht Frankfurt/ Main entschieden, Az: 32 C 32 83/03–48.

Ab wann darf der Taxameter laufen?

Generell darf der Taxameter erst mit Fahrbeginn laufen. Das Einladen des Gepäcks darf nichts kosten, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az: 22 Ss 215/97). Das Gleiche gilt für das Ausladen. Wenn aber das Taxi bestellt wurde, etwa zu einem Restaurant, kann der Taxameter eingeschaltet werden, sobald der Fahrgast über die Ankunft des Taxis informiert wurde. So heißt es bei der Taxiinnung Berlin.

Sind die Preise einheitlich?

Nein, von Stadt zu Stadt gibt es unterschiedliche Grund- und Kilometerpreise. Auch Zuschläge sind unterschiedlich. „So zahlt man in München extra für Gepäck, in Berlin hingegen für bargeldlose Bezahlung“, heißt es beim Automobilclub ADAC. Der vom Taxameter angezeigte Preis ist maßgeblich bei allen Fahrten im Tarifgebiet, außerhalb kann der Preis frei vereinbart werden.

Muss ein Betrunkener für Schäden im oder am Auto haften?

Ja, wenn ein Betrunkener im Taxi erbricht, muss er nicht nur für die Reinigung zahlen – kann der Wagen wegen Gestank eine Zeit lang nicht benutzt werden, ist sogar der Nutzungsausfall zu ersetzen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden, Az: 145 C 37/05.

Kann die Mitnahme von Haustieren abgelehnt werden?

Die Beförderungspflicht umfasst grundsätzlich auch Hunde, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az: 3 Ss OWi 61/92). Ein großer Hund kann aber je nach Platzangebot ein Risiko darstellen. In so einem Fall darf der Taxifahrer den Transport ablehne, so das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az: IV/5 Ss (OWi)/03 - OWi 6/04. Allergien sind ein anderer Grund, warum Taxifahrer abwinken.

Darf der Taxifahrer den Fahrgast festhalten?

Das kann zulässig sein, wenn der Fahrgast den Preis nicht oder nicht voll bezahlt und verschwinden will. Dem Taxifahrer steht dann das Selbsthilferecht zu, und zwar so lange, bis die Polizei eintrifft, so das Amtsgericht Grevenbroich, Az: 5 Ds 6 Js 136/00).