Wenn sich Mieter und Vermieter streiten, geht es bis vor Gericht. Foto: dpa/Hartmann

Im Keller sammelt sich über die Jahre so manches an. Doch was ist eigentlich erlaubt? Für die Nutzung gelten Regeln – längst nicht alles darf dort gelagert werden.

Alte Kleidung, Campingausrüstung, Zeitschriften, Werkzeug, Möbel, Weihnachtsdeko, Elektrogeräte und Sperrmüll: Über die Jahre sammelt sich in den meisten Kellern viel Krempel an, so manches Kellerabteil in Mehrfamilienhäusern ist regelrecht zugemüllt. Häufig wissen Mieter jedoch nicht, dass auch für die Kellernutzung Regeln gelten. So dürfen bestimmte Gegenstände schon aus Sicherheitsgründen nicht in Kellerräumen gelagert werden – und manches ist im Keller auch schlicht nicht gut aufgehoben. Was Mieter über die Nutzung von Kellerräumen wissen müssen.

Haben Mieter Anspruch auf einen eigenen Kellerraum?

Meistens gibt es in einem Mehrfamilienhaus Kellerräume, zum Beispiel als Gemeinschaftsräume, Waschküche oder Fahrradkeller. Anspruch auf einen eigenen, ganz konkreten Kellerraum haben Mieter laut Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) jedoch nur, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist. In dem Fall gehört der Keller dann mit zur Mietsache, der Mieter kann ihn etwa zur Aufbewahrung von Vorräten oder Werkzeugen nutzen. Zu Beginn des Mietverhältnisses muss der Vermieter laut DMB-Angaben die Kellerräume – genauso wie die Wohnräume selbst – leer und geräumt zur Verfügung stellen. Das bedeutet, Überbleibsel, Müll, alte Reifen oder Fahrräder des Vormieters gehören nicht in den Mieterkeller, der Vermieter ist verpflichtet, den Keller rechtzeitig zu räumen.

Darf der Vermieter das Kellerabteil separat kündigen?

Ist die Nutzung eines Kellerraums im Mietvertrag vereinbart, „darf der Vermieter das Kellerabteil auch nicht unabhängig von der Wohnung kündigen“, sagt Rechtsexperte Wolfgang Müller. Bei der Zuteilung ihres Kellerabteils haben Mieter allerdings kein Mitspracherecht: Der Vermieter bestimmt, wer welchen Kellerraum bekommt. Möchten zwei Mieter ihren Kellerraum untereinander tauschen, müssen sie den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Wie darf man sein Kellerabteil nutzen?

Grundsätzlich gilt: Was für den Wohngebrauch genutzt werden kann, darf ins Kellerabteil. Auch die Aufbewahrung von Lebensmittelvorräten im Keller bietet sich aufgrund der kühlen Temperatur an. „Mieter sollten allerdings darauf achten, dass alles gut verschlossen ist und weder Ungeziefer noch Ratten angelockt werden können“, so Rechtsexperte Müller. Auch wenn der Keller als Lagerraum gedacht ist, darf der Mieter ihn aber grundsätzlich so nutzen, wie er möchte, sich also dort beispielsweise einen Hobbyraum oder auch ein Arbeitszimmer einrichten. Allerdings dürfen andere Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden: Auch im Keller müssen sich Mieter an die Hausordnung halten und beispielsweise die vorgegebenen Ruhezeiten berücksichtigen.

Was darf nicht in den Mieterkeller?

Vorsicht ist bei der Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen wie etwa Benzin, alten Farben und Lacken oder auch Desinfektionsmitteln geboten. „Wegen der hohen Brandgefahr ist der Keller kein geeigneter Ort für eine dauerhafte Lagerung“, sagt Romy Schmidt, Schadenexpertin der IDEAL Versicherung. Häufig ist das Aufbewahren solcher Gegenstände im Keller bereits in der Hausordnung untersagt. Ansonsten gilt für brennbare Flüssigkeiten eine Höchstmenge von 20 Litern für den Keller. Grundsätzlich verboten ist zudem die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern sowie hochdosierten Schädlingsbekämpfungsmitteln. Möchten Mieter ihr Motorrad, Moped, den Roller oder auch gewerbliche Güter im Keller abstellen, benötigen sie dafür das Einverständnis des Vermieters.

Wie lässt sich Diebstahl vorbeugen?

Wertvolle Gegenstände wie etwa Gemälde, Briefmarken- und Münzsammlungen, Pelze, besondere Teppiche, Schmuck, Geld oder Sparbücher gehören generell nicht in den Keller. „Durch Holz- oder Metallabtrennungen sichtbare Gegenstände sind eine leichte Beute für Einbrecher“, warnt IDEAL-Expertin Schmidt. Solche einsehbaren Kellerabteile sollten grundsätzlich mit einem guten Vorhängeschloss gesichert werden und zusätzlich mit einem Sichtschutz – beispielsweise in Form von Stoffverkleidungen oder Spanplatten – vor ungewollten Blicken geschützt werden.

Welche Regeln gelten für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen?

Gemeinschaftsräume im Keller, etwa ein Trockenraum oder der Fahrradkeller, stehen allen Mietern zur Verfügung – auch wenn dies nicht im Mietvertrag steht. „Der Vermieter hat die Möglichkeit, in einer Nutzungsordnung Regeln für diese Räume festzulegen“, sagt Rechtsexperte Müller. So kann er Vorgaben machen, wann Mieter ihre Wäsche waschen dürfen oder wo sie ihre Fahrräder abstellen können. Gemeinschaftsräume in eine Rumpelkammer zu verwandeln, indem man dort Hausrat oder Sperrmüll abstellt, ist tabu. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss so festgehalten.