Im Stuttgarter Rathaus wird viel Geld bewegt. Das Amt für Revision prüft die korrekte Verwendung der Mittel. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Stadt zeigt im Umgang mit Geld nicht immer die nötige Sorgfalt. Das Revisionsamt hat in seinem Jahresbericht einige krasse Fälle dokumentiert.

Die Landeshauptstadt steht finanziell durch Rekord-Gewerbesteuererträge glänzend da. Allerdings geht sie zuweilen etwas locker mit dem Geld um. Das Revisionsamt der Stadt rügt in seinem jüngsten Bericht das Gebaren der Verwaltung bei der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Von 250 Anträgen, die dem Gemeinderat bis Mitte 2023 zur Genehmigung vorgelegt wurden, waren 213 verspätet – die jeweiligen Ämter waren bereits Verpflichtungen eingegangen, noch bevor der Rat die jeweilige Genehmigung erteilt hatte.

 

Budgetüberziehungen automatisch verhindern

Rund 70 Millionen Euro, das entspricht 90 Prozent aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, seien so gehandhabt worden, monieren die Prüfer. Das Vorgehen scheint Methode zu haben, denn es sei bereits in den Vorjahren so praktiziert worden. Eine Kontrolle, die Budgetüberziehungen automatisiert verhindern könnte, habe die Stadtkämmerei bewusst nicht eingeführt. Man halte diese „jedoch für dringend geboten“, schreibt Amtsleiter Andreas Großmann.

Die Prüfer betrachten den Stadthaushalt nicht nur im Rückblick, sie greifen auch ein, um Nachteile für die Kommune zu vermeiden. Bei einer der größten Baustellen der Stadt, den Neubauten am Katharinenhospital, ist das Amt eigentlich gar nicht mehr zuständig, denn das Klinikum firmiert als selbstständige Kommunalanstalt. In der Anstaltssatzung wurden dem Revisionsamt dennoch Prüfrechte eingeräumt. Das zahlte sich bei Bauvergaben aus. 200 000 Euro sparten die Prüfer bei der Planung von Freianlagen durch einen Blick in die Verträge ein, 250 000 bei der Fernmelde-, 1,5 Millionen bei der Medizintechnik, 520 000 bei einem Generalplanervertrag.

Besonderes Verfahren zur Wertermittlung

Denkwürdig ist ein weiterer Vorgang im Zusammenhang mit dem Klinikum. Es erhielt von der Stadt das Flurstück 501/2 an der Kriegsbergstraße. Dabei handelt es sich um die Tiefgarage mit 600 Stellplätzen im Stadtgarten, es ist 6944 Quadratmeter groß. Kaufpreis im Notarvertrag: 720 574 Euro, umgerechnet 103,77 Euro pro Quadratmeter. Im Anlagevermögen der Stadt war dieses Grundstück mit 7 242 838,08 Euro ausgewiesen. Das Schnäppchenangebot für das eigene Klinikum hatte die Verwaltung mittels Residualwertverfahren berechnet. Dabei geht es um den Veräußerungserlös eines fiktiven Neubaus abzüglich Bau- und Finanzierungskosten und Gewinnbestandteilen. Die Gemeindeprüfungsanstalt erachte dieses Verfahren als „grundsätzlich unangemessen“, urteilen die städtischen Prüfer. Man halte die Wertermittlung in einzelnen Punkte für unangemessen. Mangels eines geeigneten Bodenrichtwerts und Vergleichspreisen habe man das Verfahren angewandt, so das Stadtmessungsamt. Diese Argumentation nehme man „zur Kenntnis“, so die Prüfer. Sie verweisen darauf, dass durch den Gutachterausschuss der Stadt „jedoch ein Bodenrichtwert ermittelt wurde“.

Ein weiteres Großprojekt, das im Sommer 2025 in Betrieb gehen soll, macht den Prüfern Sorge: Die Bioabfallvergärungsanlage in Zuffenhausen ist für 35 000 Tonnen Abfall im Jahr ausgelegt, gesammelt wurden in Stuttgart aber maximal 27 900, im Schnitt der letzten sechs Jahre weniger. Die Betriebskosten pro Tonne stiegen von der Ausführungsplanung Mitte 2019 mit 60,84 Euro pro Tonne auf inzwischen 164 Euro. Falls die Menge dauerhaft zu hoch prognostiziert worden sei, könnte das „im Bereich der Gebührenfähigkeit ein Risiko darstellen“. Der Abfallwirtschaftsbetrieb habe nun „Maßnahmen zur erheblichen Steigerung der Sammelmenge zugesagt“.

Räume nicht richtig gekündigt

Die überlange Bearbeitungszeit von Aufenthaltserlaubnissen durch die Ausländerbehörde der Stadt brachte Stuttgart bundesweite Beachtung ein. Der städtischen Eigenbetrieb ELW (Alten-, Pflegeheime) beschrieb dem Revisionsamt Fälle, in denen dadurch Ausbildung oder Beschäftigung gefährdet wurden. Die Prüfer appellieren, die Verfahren zu beschleunigen. Erheblich ins Kontor schlug ein Versäumnis im Liegenschaftsamt, welches Räume für eine Kita per Mail am 2. Dezember 2019 kündigte. Die Kündigung war so nicht wirksam, sie wurde erst am 6. September 2021 fehlerfrei mit Unterschrift nachgeholt. Der Schaden für die Stadt durch Betriebs- und Heizkosten für leere Räume war erheblich: 102 571,80 Euro.