An der Uni Vaihingen entsteht ein neues Studentenwohnheim. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Das Einkommen der Eltern darf bei Studentenwohnungen keine Rolle spielen, meint Redakteurin Barbara Czimmer im Kommentar zu einer Empfehlung des Landesrechnungshofs.

Stuttgart - Werden Steuergelder in unsinnige Projekte gesteckt, zeigt der Landesrechnungshof mit dem Finger drauf. Sind Strukturen doppelt vorhanden oder Entscheidungswege verschlungen, macht die Finanzkontrolle den Landtag, die Regierung und die Verwaltung darauf aufmerksam. Ziel ist, dass Steuergeld sparsam und mit dem gewünschten Effekt eingesetzt wird. Nun stellen die Prüfer die Finanzierung der Studentenwohnheime infrage: Ist es gerecht, von allen Studierenden, unabhängig von ihrem sozialen Status, denselben Betrag für ein Zimmer im Studentenwohnheim zu verlangen? Sollte nicht der mehr zahlen, der mehr hat? Die Frage ist berechtigt, die Tücken lauern im Detail: Auf welche Nachweise stützt sich eine Wohlhabendenprüfung?

Haben die Studierendenwerke das Personal zur Prüfung? Haben Wohlhabende nicht schon längst eine Eigentumswohnung für den Filius gekauft? Der Einwand des Landesrechnungshofs kommt zu einer Zeit, in der Bildungspolitiker darüber nachdenken, wie man Leute noch zum Studieren bringt bei anhaltend hohen Mieten im Ballungsraum und steigenden Lebenshaltungskosten. Zuschüsse zum studentischen Wohnen sind deshalb im Moment so wichtig wie Ermäßigungen fürs Theater, Freibad oder den öffentlichen Nahverkehr. Dort prüft übrigens auch keiner das Einkommen der Eltern.