Das Finanzamt Stuttgart hatte im Juni 2017 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Foto: AFP

Ein Rechenfehler, der sich über Jahre durchgezogen hat: Laut eigenen Angaben hat der Stuttgarter Autobauer Porsche nach Fehlern bei der Lohnsteuer einen Millionenbetrag an das Finanzamt nachgezahlt. Doch auch Firmen-Veranstaltungen mussten nachgewiesen werden.

Stuttgart - Der Autobauer Porsche hat nach Fehlern bei der Lohnsteuer einen Millionenbetrag an das Finanzamt nachgezahlt. Das bestätigte ein Sprecher des Sportwagenbauers am Sonntag auf Anfrage. Demnach hat das Unternehmen bei Gehältern für Mitarbeiter in Altersteilzeit zwischen 2009 und 2017 zu wenig Lohnsteuern abgeführt.

Porsche sprach von einem Rechenfehler, der sich über die Jahre durchgezogen habe. Dem Vernehmen nach soll es sich um eine Nachzahlung von knapp zehn Millionen Euro handeln. Der Betrag sei bereits vor längerer Zeit an das Finanzamt gezahlt worden, hieß es. Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“ darüber berichtet.

Das Finanzamt Stuttgart hatte laut Porsche im Juni 2017 im Zusammenhang mit einer Betriebs- und Lohnsteueraußenprüfung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Porsche AG habe „sämtliche Unterlagen bereitwillig zur Verfügung gestellt und vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperiert“.

Umfangreiche interne Maßnahmen

Wie Porsche weiter mitteilte, arbeitet das Unternehmen derzeit mit den Finanzbehörden „sämtliche relevanten Steuersachverhalte kooperativ auf“. Wesentliche Sachverhalte seien bereits 2016 und 2017 aufgearbeitet, gemeldet und bezahlt worden. Auf „möglicherweise zu erwartende Steuerzahlungen“ habe das Unternehmen mit Sicherheitszuschlägen und Pauschalzahlungen an das Finanzamt reagiert.

Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ geht es bei möglichen weiteren Beanstandungen der Behörden unter anderem um Firmen-Veranstaltungen, bei denen Porsche nachweisen müsse, dass es sich um geschäftliche Veranstaltungen gehandelt habe. Porsche betonte, das Unternehmen habe im Zuge des Verfahrens „umfangreiche interne Maßnahmen“ ergriffen. Dabei geht es um „Tax-Compliance-Maßnahmen“, also Systeme, die das Einhalten steuerlicher Gesetze und Vorgaben der Finanzverwaltung im Unternehmen sichern sollen.