Die Eintragungen im Impfpass haben künftig ein größeres Gewicht. Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Beschluss des Bundestages für eine Masern-Impfpflicht trifft in Stuttgart nicht nur auf Zustimmung. Gegner sehen das neue Gesetz bereits vor dem Verfassungsgericht – und wollen ihren Beitrag dazu leisten.

Stuttgart - Die vom Bundestag am Donnerstag beschlossene Masern-Impfpflicht findet viel, aber eher nüchterne Zustimmung in Stuttgart. Erwartungsgemäß gibt es dazu in der deutschen Hochburg der Anthroposophie auch sehr kritische Äußerungen.

Auch in Stuttgart habe sich „über die Jahre bestätigt“, dass die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Impfquote von 95 Prozent nicht erreicht werde, sagt der Leiter des Gesundheitsamts, Stefan Ehehalt. Im Einschulungsjahrgang 2017/2018 lag diese bei der Erstimpfung bei 94,9 Prozent, bei der zweiten nur noch bei 86,9 Prozent. Besonders gering waren die Impfraten in gehobenen Wohnlagen wie der Lenzhalde (68,8 Prozent), Gänsheide (76,9), Uhlandshöhe (74,5) oder Botnang-West (72,2 Prozent).

250 bis 300 Kinder ohne ausreichenden Impfschutz

Unter den jährlich 5000 bis 6000 Kindern in der Einschulungsuntersuchung seien etwa 250 bis 300, die nicht ausreichend geimpft seien, sagt Ehehalt. Den geringen Durchschnittswert bei der Zweitimpfung könne man aber etwas anheben, da etliche Eltern der Impfempfehlung des Gesundheitsamts bei der Untersuchung noch nachkämen, bevor die Kinder in die Schule kommen. Die Zahl der in Stuttgart registrierten Masernfälle ist unterdessen zwar gestiegen, aber auf geringem Niveau: 2016 waren es zwei, das Jahr darauf vier, 2018 dann sechs, in diesem Jahr sind es bisher acht.

Stefan Ehehalt findet gut an dem neuen Gesetz, dass die Gesundheitsämter gestärkt werden. So wolle die Politik diesen ermöglichen, „wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten“. Was dies bedeutet, ist aber offen. Da unter den Masernfällen der Vorjahre neben einigen Einjährigen, die zu jung für eine Impfung waren, auch Jugendliche und junge Erwachsene sind, hält es Stefan Ehehalt für unabdingbar, dass man auch diese Altersgruppe „vermehrt aufklärt“.

Ämter setzen auf Aufklärung

Das Jugendamt hat gute Erfahrung mit Aufklärung gemacht. So brauchen Kinder, wenn sie in Stuttgart eine Kita besuchen sollen, eine Unbedenklichkeitserklärung vom Kinderarzt. Wenn darin der Hinweis steht, das Kind sei nicht ausreichend geimpft, empfiehlt das Kitapersonal den Eltern, die Impfung nachzuholen. „In der Regel sind die Eltern darauf eingegangen“, sagt die Abteilungsleiterin Schule/Kita im Jugendamt, Beate Streicher-Kieltsch. Dass diese nicht reagierten, sei „der absolute Ausnahmefall“ gewesen. Allein in den städtischen Kitas, die etwa ein Drittel der Plätze in Stuttgart stellen, sind rund 27 200 Kinder angemeldet, 7900 Personen sind dort tätig.

Auch Tilo Sauter, der Obmann der Stuttgarter Kinderärzte, hält in der Sache „Aufklärung für das Allerwichtigste“. Ob das neue Gesetz notwendig sei oder sogar zu mehr Impfskepsis führe, werde man sehen. Wie die meisten seiner Kollegen setzt er weiter auf das „intensive Gespräch“ mit den Eltern: „Wir erreichen Einiges.“ Von Vorteil für das Arzt-Patienten-Verhältnis könnte sein, so Sauter, dass hartnäckige Impfgegner an das Gesundheitsamt verwiesen würden.

Widerspruch zum Grundgesetz?

Ulf-Jürgen Beckmann, langgedienter Kinderarzt auf der Gänsheide, gehört zu den Gegnern der Entscheidung. Diese sei „völlig undemokratisch und widerspricht dem Grundgesetz“, sagt er. Das sehe die „Unversehrtheit des Leibes“ vor, die durch eine Impfpflicht verletzt werde, wenn sie nicht mit einem Notstand begründet werden könne. Ulf-Jürgen Beckmann glaubt nicht an die Effektivität der Neuerung, Länder mit Impfpflicht wie Frankreich und Italien hätten geringere Impfraten als Deutschland. Der anthroposophische Arzt schätzt, dass das neue Gesetz beklagt wird. Solange dieses gelte, müsse man es einhalten, betont der Mediziner. Er werde die Familien seiner kleinen Patienten aber „motivieren, sich an Petitionen zu beteiligen, in denen die individuelle Entscheidungsfreiheit zurückgefordert wird“.