„Besser als nichts“, sagt der geschäftsführende Vorstand des Städtetags, Ralf Broß, über die Beschlüsse. In einem Punkt ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) selbst skeptisch, ob sich etwas ändern wird.
Der Bund-Länder-Gipfel hat am Montag eine Einigung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten gebracht. Statt einer Gesamtpauschale gibt es künftig Geld für jeden Schutzsuchenden vom Bund. Doch die baden-württembergischen Kommunalverbände und der Landkreistag sind mit dem Ergebnis noch nicht zufrieden. „Das Ergebnis der MPK ist ein Kompromiss, das merkt man den einzelnen Beschlüssen an“, sagte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags. Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Joachim Walter, sieht „Trippelschritte in die richtige Richtung“. Ähnlich äußert sich Steffen Jäger, dem Präsidenten des Gemeindetags gehen ihm die Beschlüsse noch nicht weit genug: „Ob damit jedoch die aus kommunaler Sicht so dringend erforderliche Begrenzung der irregulären Migration erreicht werden kann, erscheint fraglich“, sagte er.
Pro-Kopf-Pauschale statt jährlicher Gesamtsumme
Bund und Länder hatten sich nach monatelangem Streit über die Aufteilung der Flüchtlingskosten in der Nacht zum Dienstag geeinigt. Vom kommenden Jahr an zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7500 Euro pro Kopf und nicht mehr eine jährliche Gesamtsumme von derzeit rund 3,7 Milliarden Euro. Die Kommunen beziffern die tatsächlichen Kosten je Geflüchtetem aber mit 10 500 Euro. Städtetags-Geschäftsführer Broß warnte: „Das ist nicht auskömmlich für die Kommunen, aber besser als nichts.“
„Die Rückkehr zu einem atmenden System ist in der Sache eine gute und richtige Festlegung“, sagte Gemeindetags-Präsident Jäger, die Finanzen müssten aber eng mit einer wirksamen Strategie zur Begrenzung der Migration verbunden werden. „Eine solche ist mit dem Beschluss jedoch bestenfalls angestoßen.“ Auch Städtetags-Vorstand Ralf Broß gehen die Ergebnisse an dem Punkt nicht weit genug: „Das geht bislang nicht über Absichtserklärungen hinaus“, sagt er.
Grüne haben Zweifel an Umsetzung
Die so genannte B-Seite, der neben den unionsgeführten Ländern auch das grün-schwarz geführte Baden-Württemberg angehört, hatte am Montag mit der Forderung überrascht, Asylverfahren auch in Drittstaaten außerhalb von Europa abzuwickeln. Der Beschluss sieht nun vor, dass die Bundesregierung prüfen soll, ob dies möglich ist. Das hatte sich die Ampel bereits im Koalitionsvertrag vorgenommen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich skeptisch, ob sich solche Verfahren umsetzen lassen. Allerdings betonte er: „Wir müssen in der schwierigen Situation auch mal den Mut haben, schwierige unkonventionelle Wege zu prüfen.“
In seiner eigenen Partei sieht man das anders: Es gebe große Zweifel daran, ob eine rechtssichere, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechende Umsetzung gewährleistet werden könne, teilten die Landesvorstände Lena Schwelling und Pascal Hagenmüller mit. Dies sei aber eine zwingende Voraussetzung.
Gegen Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge
Dem Tübinger Landrat und Präsidenten des Landkreistags, Joachim Walter (CDU), gehen die Vorhaben indessen nicht weit genug: „Statt Prüfaufträge zu vergeben und auf eine Kommission zu setzen, hätte es klarer Verabredungen bedurft, etwa im Hinblick auf die Durchführung von Asylverfahren in geeigneten Drittstaaten oder dazu, dass zur Vermeidung von Sekundärmigration die sozialen Transferleistungen für neu ins Land kommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf das für Asylsuchende geltende Niveau zurückgeführt werden.“ Gemeindetagspräsident Jäger hätte eine Stichtagsregelung und eine Rücknahme des Rechtskreiswechsels bei den ukrainischen Flüchtlingen konsequent gefunden.
Die Kommunalverbände wiederum sehen der Einführung einer Bezahlkarte noch mit Skepsis entgegen. Diese soll statt Bargeldauszahlungen eingeführt werden. Bund und Lander haben vereinbart, dass bis 31. Januar ein Modell dafür erarbeitet werden soll. Der Gemeindetagspräsident wiederholte seine Forderung, die Karte müsse einfach und bürokratiearm werden und idealerweise mit weiteren Datennutzungen verbunden werden – etwa zur Identität der Menschen und zu deren Stand des Asylverfahrens. Für Städtetagsvorstand Broß gibt es an der Stelle ebenfalls noch einige offene Fragen – „etwa wo eingekauft werden darf und ob Bargeld abgehoben werden darf.“