Die Landesregierung reagiert auf ein Urteil des Stuttgarter Amtsgerichtes und kündigt an, die Mietpreisbremse im Land neu zu regeln. Sie könnte dann in mehr als den bisher 68 Kommunen zur Anwendung kommen.
Stuttgart - Die Landesregierung reagiert auf das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichtes, welches die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form für unwirksam erklärt hatte. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, vorzeitig eine neue Verordnung zu erlassen. Damit entspricht sie den Wünschen des Mieterbundes – und enttäuscht die Mitglieder von Haus und Grund. Der Verein hatte gefordert, „die Landesregierung sollte den Mut und die Einsicht haben, dieses untaugliche Instrument zu beseitigen“. Das Urteil und seine Folgen im Überblick:
Was hat das Gericht entschieden?
Das Amtsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mieter die Höhe seiner Mietzahlung überprüfen lassen wollte. Als Grundlage dafür kam die Mietpreisverordnung des Landes in Frage. Das Gericht hat sie überprüft – und hält sie nicht für ausreichend begründet, und somit unwirksam.
Für wen gilt das Urteil?
Das Urteil gilt nur für die beiden an diesem einen Fall beteiligten Personen. Die Mietpreisbremsenverordnung ist damit nicht generell ungültig. Allerdings: Sollten weitere Mieter mit ihrem Vermieter über einen ähnlichen Sachverhalt streiten, und den Fall erneut vor Gericht bringen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass erneut so entschieden wird.
Wie geht es vor Gericht weiter?
Gegen das Urteil des Amtsgerichtes ist Berufung eingelegt worden, das bedeutet, dass sich das Landgericht in Stuttgart mit der Angelegenheit befassen muss. Die Landesregierung, die die Verordnung am 29. September 2015 erlassen hatte, wird dabei – wie schon vor dem Amtsgericht – nicht am Prozess beteiligt sein. Es streiten Mieter gegen Vermieter. Die Entscheidung des Landgerichtes würde allen Amtsgerichten im Land den Weg weisen, wie mit ähnlichen Fällen umzugehen ist.
Was sagen die Beteiligten?
Der Haus- und Grundbesitzerverein in Stuttgart hatte die Entscheidung des Gerichts mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen – ebenso die Entscheidung der Regierung zur Neuregelung. „Konsequent wäre es jedoch, die Verordnung komplett zurückzunehmen“ sagt Geschäftsführer Ulrich Wecker. Sorgfältigkeit gehe jetzt vor Schnelligkeit. Der Verein verweist darauf, dass er die Mietpreisbremse zudem für verfassungswidrig halte. Der Deutsche Mieterbund hingegen sieht das Urteil als „nicht sachgerecht“ an. Die Kritik des Gerichts, das Urteil sei nicht ausreichend begründet, kann Rolf Gaßmann, der Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbundes, nicht nachvollziehen. Allerdings fehle es an der Datengrundlage für eine Begründung, „Das Land muss nun schnell nachbessern, Daten erheben und eine neue Verordnung erlassen“, sagt Gaßmann. Weil sich die Situation seit 2015 weiter verschlechtert habe, sollte die Mietpreisbremse künftig nicht nur in 68 Kommunen sondern ausgeweitet werden und landesweit gelten.
Wie reagiert das Land?
Das Wirtschaftsministerium erklärt auf Nachfrage, die Verordnung vorzeitig neu zu fassen. Dabei solle „das vorhandene Datenmaterial aktualisiert“ werden. Eine Erweiterung auf andere Gemeinden ist damit nicht ausgeschlossen. Die Begründung der Verordnung werde aktualisiert.
Was machen andere Bundesländer?
In Bayern, Berlin und Hessen haben die dortigen Landgerichte die Mietpreisbremsenverordnung mit ähnlicher Begründung gekippt. Das Landgericht Frankfurt hat wegen der „besonderen Bedeutung“ der Angelegenheit im Frühjahr dieses Jahres Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Auch in Hamburg hatte das Landgericht die dort geltende Verordnung gekippt. Der Senat hat im Sommer dieses Jahres daraufhin eine neue Verordnung mit ausführlicherer Begründung vorgelegt.