In den frühen Morgenstunden durchsuchte die Polizei drei Häuser in Waiblingen, Leutenbach und Wiesbaden. Ein Sprecher erklärt, was den fünf Tatverdächtigen konkret vorgeworfen wird.
Hinter den Durchsuchungen, die am Mittwochmorgen unter anderem im Rems-Murr-Kreis stattgefunden haben, stehen Ermittlungen im Zusammenhang mit Schleuserei, illegaler Prostitution und Sozialversicherungsbetrug. Konkret ermittle man wegen „des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen“, erklärt Jörg Martienßen, der Sprecher der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt. Bei den insgesamt fünf Tatverdächtigen handelt es sich um zwei Frauen und drei Männer mit chinesischer und – in einem Fall – deutscher Staatsbürgerschaft.
Insgesamt hat die Polizei bei der Razzia drei Häuser in Hessen und Baden-Württemberg durchsucht. „Beim ersten Objekt in Wiesbaden handelte es sich um ein mutmaßliches illegales Bordell“, so Martienßen. In Waiblingen wurde hingegen die Wohnung eines Tatverdächtigen durchsucht. Eine Festnahme gab es hier mangels eines Haftbefehls nicht. Anders sah es in Wiesbaden aus: „Hier hatten wir drei Haftbefehle, die alle vollstreckt werden konnten.“ Das dritte Objekt befand sich wiederum in Leutenbach (ebenfalls im Rems-Murr-Kreis). „Hierbei handelte es sich um die Wohnung eines Unbeschuldigten. Hier ging es darum, mögliche Beweismittel zu sichern“, erklärt der Sprecher.
Das wird den Tatverdächtigen konkret vorgeworfen:
Bei der Razzia waren insgesamt rund 150 Beamte im Einsatz, die Durchsuchungen starteten am frühen Morgen und dauerten mehrere Stunden. Bei den Durchsuchungen in Baden-Württemberg wurden Bundespolizisten der Direktion in Stuttgart eingesetzt, die von einem Hundeführer nebst Hund unterstützt wurden.
Die Ermittler sind durch Erkenntnisse aus einem anderen Fall auf die fünf Tatverdächtigen gestoßen. Sie vermuten, dass das Quintett bereits seit dem Jahr 2020 chinesische Frauen, welche sich unerlaubterweise in Deutschland aufhielten, illegal als Prostituierte beschäftigt hatten. Mutmaßlich haben die fünf Tatverdächtigen den Sexarbeiterinnen ohne Arbeitsgenehmigung Wohnung und Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, Anzeigen auf einschlägigen Portalen geschaltet, den Preis für die Freier ausgehandelt und sich den Gewinn dann geteilt.
Der Sprecher betont, dass es sich zwar nicht um Zwangsprostitution gehandelt habe und die betroffenen Frauen auch nicht von China nach Deutschland gebracht worden seien. „Aber unter den Tatbestand fällt es auch, wenn wissentlich illegal hier lebende Menschen beschäftigt werden“, so Martienßen. Steuern und Rentenversicherungsbeiträge für die Prostituierten hätten die Beschuldigten ebenfalls nicht gezahlt. Nun müssen die Ermittler klären, wie umfassend die illegale Tätigkeit des Quintetts war. Dafür gilt es unter anderem, die sichergestellten Datenträger und Mobiltelefone auszuwerten.