Für die Messerattacke in der Königstraße gab es für einen der Brüder der Großfamilie mehr als sechs Jahre Haft. Foto: dpa

Die Razzia der Polizei am Freitag ist ein weiterer Schlag gegen eine polizeibekannte syrische Großfamilie. Das Justizministerium verkündet einen ersten Erfolg.

Sie erscheinen mit kugelsicheren Westen, Sturmhauben, Helmen. Die Polizei rückt am Freitag gegen 6 Uhr mit dem Spezialeinsatzkommando an, beobachtet von TV-Kameras und Fotografen. Die Razzia in Zuffenhausen gilt wieder einmal jener polizeibekannten syrischen Großfamilie, deren Angehörige seit Monaten mit Messer- und anderen Gewaltdelikten von sich reden machen. Sechs verbüßen mehrjährige Haftstrafen, und die Polizeisysteme verzeichnen mehr als 150 Anzeigen. Wenig spektakulär ist indes eine andere behördliche Maßnahme abgelaufen: Drei Brüder der Familie sind inzwischen ausgewiesen.

 

Die „bestandskräftige Ausweisung“ wurde am Freitag auf Anfrage vom baden-württembergischen Justizministerium unserer Zeitung bestätigt. Dabei handelt es sich nach unseren Informationen um einen 20-Jährigen, der im Zusammenhang mit einer Messerstecherei am Mailänder Platz im November 2023 verurteilt wurde, einen 22-Jährigen, der dort im September 2024 eine junge Frau mit  einer  Klinge  bedrohte,  sowie  einen 19-Jährigen,  der drei Wochen später zwei Jugendliche an einer Haltestelle beraubte.

Das Justizministerium Baden-Württemberg bestätigt die „bestandskräftige Ausweisung“. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

„Werden nicht locker lassen“, sagt der Staatssekretär

„Wir nutzen alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten, um den Aufenthalt der straffälligen Familienmitglieder zu beenden“, sagt Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU), „wir werden hier nicht locker lassen.“ Ausweisung bedeutet: Das Aufenthaltsrecht ist entzogen – die jungen syrischen Männer müssen Deutschland verlassen und dürfen auch nicht zurückkehren. Es heißt aber nicht: Abschiebung. Weitere Familienmitglieder seien „in der Bearbeitung des Sonderstabs Gefährliche Ausländer“, so das Justizministerium. Der Stab sammle weitere Erkenntnisse über die Familie, dazu gehörten unter anderem auch die Ergebnisse der Razzia am Freitagmorgen. Was lag da vor?

„Es ging um Beweissicherung in zwei unterschiedlichen Fällen“, sagt Staatsanwaltssprecherin Stefanie Ruben. Verdacht der Körperverletzung durch ein 15-jähriges Familienmitglied und Verdacht des Sozialleistungsbetrugs durch das 44-jährige Familienoberhaupt. Fälle, die eigentlich keine hochgerüsteten Spezialkräfte erfordern würden – wenn es, so der Stuttgarter Polizeisprecher Timo Brenner, da nicht eine „hohe Affinität zu Gewalt“ geben würde.

Syrische Großfamilie in Zuffenhausen: Vater offenbar flink trotz Pflegegrad

Der 15-Jährige, der nach Informationen unserer Zeitung mehr als 20 Einträge in den Polizeisystemen aufweisen soll, steht im Mittelpunkt des Einsatzes am Freitag. Er soll am 14. Juni gegen 19.30 Uhr in der Haldenrainstraße in Zuffenhausen einen 16-Jährigen angegriffen und ihm angeblich mehrere Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Anschließend flüchtete der Tatverdächtige. Die Handgreiflichkeiten nahe des Hallenbades sollen mit einem Smartphone gefilmt worden sein – und dieses Handy ist nach Ansicht der Polizei nun auch neben anderen Beweismitteln sichergestellt worden.

Hier geschah im Juli 2024 der Messerangriff: Durchgang an der Königstraße. Foto: red/Wolf-Dieter Obst

Die Razzia galt außerdem dem Familienoberhaupt. Von ihm hatte jüngst einer seiner Söhne bei einer Gerichtsverhandlung berichtet, dass er Busfahrer gewesen sei, aber nicht mehr wegen Rückenproblemen arbeiten könne. Es heißt außerdem, dass er Leistungen der Pflegeversicherung erhalte. Allerdings zeigte er am 19. März eine große Beweglichkeit und Fitness, als er auf dem Weg zum Landgericht ein Fernsehteam erkannte – und den Journalisten vor laufender Kamera flink davonrannte. „Auch hierzu haben wir bei den Durchsuchungsmaßnahmen Beweise gesichert“, sagt Polizeisprecher Brenner.

Polizei berichtet von Drohungen und Widerstand

Nach seinen Angaben hat sich die Familie von der jüngsten Polizeiaktion wenig beeindrucken lassen. Im Gegenteil: Es habe Widerstand durch ein weibliches Familienmitglied gegeben, ebenso Bedrohungen. Einige der Angehörigen seien vorübergehend gefesselt worden – was aber auch eine grundsätzliche Sicherheitsmaßnahme bei SEK-Einsätzen sei.

Mit der Polizeiaktion geht der Blick auch in Richtung Landesjustizministerium, das sich nach heftigen politischen Debatten im Landtag seit Monaten zu Abschiebungsmaßnahmen gegen die Flüchtlingsfamilie aufgefordert sieht. Vor allem nach einer Messerattacke in der Königstraße im Juli 2024 – hierfür wurden drei weitere Brüder im Alter von nun 18, 23 und 27 Jahren zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Warten auf die Rückführungsoffensive

„Sie müssen das Land verlassen“, hatte bereits im Februar dieses Jahres Staatssekretär Lorek (CDU) als Ziel ausgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeite daran, den Aufenthaltsstatus zu widerrufen. Gleichwohl hätten Abschiebungsverbote bisher verhindert, Familienmitglieder außer Landes zu bringen. Daran hat sich noch nicht viel geändert. Im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Bundesregierung ist zwar eine sogenannte „Rückführungsoffensive“ angekündigt. Im Papier heißt es explizit: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben.“

Doch Lorek muss im Fall der syrischen Großfamilie einschränken: „Eine Abschiebung ist trotz der Vielzahl an Delikten bei allen Familienmitgliedern derzeit noch nicht möglich.“ Bei Abschiebungen nach Syrien seien die Länder darauf angewiesen, dass der Bund, zuständig für die auswärtigen Beziehungen, diese ermögliche. „Wir vertrauen darauf, dass die neue Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, künftig Abschiebungen von schweren Straftätern nach Syrien ermöglicht.“