Dichte Rauchschwaden ziehen über die Uhlbacher Weinberge – die Anwohner stört das gewaltig. Foto: W. Schraffenberger (z)

Am Wochenende verbrannten einige Gartenbesitzer Grüngut – verbotenerweise und sehr zum Ärger der Anwohner. Der städtische Vollzugsdienst will nun verstärkt gegen diese illegalen Gartenfeuer vorgehen.

Wangen - Am vergangenen Sonntag war Bilderbuchwetter, Sonne pur, Frühlingstemperaturen und blauer Himmel – doch nicht überall. Viele Bewohner Bereich Im Degen/Nähterstraße, die den Frühling auf der Terrasse oder auf dem Balkon genießen wollten, sahen Grau. Rauchschwaden drückten ins Tal, vernebelten die Aussicht und reizten die Atemwege. „Ein Gartenbesitzer hat wenige Meter oberhalb der Wohnbebauung sein Grüngut verbrannt. Beschwerden halfen nichts. Er stellte das Feuer nicht ein“, berichtet Bezirksbeirat Peter Selig-Eder (SÖS/Linke). Auch bei weiteren Bezirksbeiräten war die Wut über das verbotene Anzünden des Baumschnitts am Montagabend längst noch nicht verraucht. „Dies war kein Einzelfall. Über die ganze Länge der Wangener Höhe stiegen Rauchsäulen in die Höhe“, erzählte ein Besucher der Sitzung.

„Wir verbieten Komfortkaminöfen und ergreifen teure Maßnahmen, um den Feinstaub einzudämmen, aber die deutlich sichtbaren Umweltvergehen am Wangener Berg werden nicht verfolgt“, ärgerte sich Selig-Eder. Ingrid Kreis (Freie Wähler) und Rolf Jänig (CDU) stimmten fraktionsübergreifend zu. Die rechtliche Situation ist eindeutig: Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt eine Abfallbeseitigung dar, die strafbar ist. „Es besteht eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist“, lautet der Passus im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da die Verwertung in den städtischen Kompost- oder Häckselanlagen generell möglich sei, ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich nicht zulässig, auch nicht in Tonnen, betont Hans- Wolf Zirkwitz, der Leiter des städtischen Umweltamts, immer wieder.

Stadt geht Hinweisen nach

Weitere Regelungen in der Landesverordnung verstärken das strikte Verbrennungsverbot nochmals. Es gilt auch, wenn das Grüngut „kontrolliert in Tonnen“ verbrannt wird, wie manche Gartenbesitzer anmerken. Wer erwischt wird, kann tief in die Taschen greifen müssen. „Es handelt sich um eine Umwelt-Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird“, sagt Stefan Praegert vom Amt für öffentliche Ordnung. Abhängig von der Menge des Grünguts, von der Art der Belästigung der Anwohner und anderer Faktoren kann ein Bußgeld in Höhe zwischen 75 und 1500 Euro fällig sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gartenbesitzer erwischt werden.

„Unsere Mitarbeiter vom Vollzugsdienst kontrollieren auch die Gartengebiete. Wenn sie eine Rauchsäule entdecken, fahren sie zu dem Garten, unterbinden das Verbrennen und bringen es zur Anzeige“, sagt Praegert. Er bittet aber auch um Verständnis, dass die Kolleginnen und Kollegen zudem eine Vielzahl von Aufgaben in der Landeshauptstadt zu bewältigen hat. Anwohnern, die sich über ein Gartenfeuer ärgern, bietet er jedoch Hilfe an. „Unter der Telefonnummer 216 -91 900 kann der Vorfall an die Funkzentrale des Vollzugsdienstes gemeldet werden. Der Mitarbeiter, der in der Nähe seinen Dienst versieht, wird dann benachrichtigt“, sagt Praegert.

Es gibt Alternativen

Doch wie können Gartenbesitzer ihr Grüngut entsorgen? Die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bietet ihnen eine Vielzahl an Möglichkeiten. Seit 13 Jahren gibt es die Grüngutsammlung auf Bestellung. Bürger können sich telefonisch, per Postkarte oder online melden. Das Grüngut wird dann drei bis vier Wochen später abgeholt. Allerdings nicht im Garten auf dem Wangener Berg oder anderswo, sondern am Wohnort des Besitzers. Für viele Gartenbesitzer ist deswegen die zweite Chance komfortabler. Sie verstauen die Gartenabfälle ins Auto und bringen sie in den Wertstoffhof. Der AWS-Standort in der Einödstraße ist dienstags bis samstags geöffnet. Pro Anlieferung dürfen zwei Kubikmeter Grüngut in die bereit stehenden Container gekippt werden.