Ein Rauchverbot im Zelt ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen. Das soll dem Betreiber selbst überlassen bleiben – per Hausrecht. Foto: imago stock&people

Die Landesregierung will das Nichtraucherschutzgesetz überarbeiten. Eine Lobbygruppe kündigt Widerstand an, sollte der Entwurf so beschlossen werden.

Der Lobbyverband Pro Rauchfrei will gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg klagen, sollte der Entwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Zunächst muss sich aber der Landtag damit befassen, Änderungen sind noch möglich.

 

Der Verein aus Regensburg, den auch einen Landesverband in Baden-Württemberg vertritt, begründet das mit Ausnahmen im Gesetz. Dass Festzelte vom Rauchverbot ausgenommen sein sollen, Gaststätten aber nicht, stelle einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar, teilt der Verein mit.

Vor allem Kinder und vulnerable Gruppen sollen besser geschützt werden

Durch das Gesetz sollen erklärtermaßen vor allem Kinder und „vulnerable Gruppen“ – namentlich kranke und ältere Menschen – besser vor Passivrauch geschützt werden. Die Vorlage konterkariere dies aber teilweise, befindet der Lobbyverband. Die Gruppen seien „nun bei Traditionsveranstaltungen vom gesellschaftlichen Miteinander komplett ausgeschlossen“, heißt es.

„Offenkundig denkt man bei der Landesregierung, dass der schädliche Rauch im Zelt ein anderer ist als der in Gastronomiebetrieben“, sagt der Vorsitzende von Pro Rauchfrei Stephan Weinberger. Er sei selbst öfter in Gastrobetrieben im Südwesten zu Gast, die „gesetzliche Ungleichbehandlung werde ich persönlich einer gerichtlichen Kontrolle vor dem Landesverfassungsgericht unterziehen“, kündigt Weinberger an.

Festzeltbetreiber wie auf dem Canstatter Volksfest waren in der Vergangenheit Sturm gelaufen gegen Bemühungen, die Glimmstängel aus den Zelten zu verbannen. Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Baden-Württemberg hatte sich dafür ausgesprochen, das Rauchen im Festzelt weiterhin zu erlauben. Der Verband argumentierte mit der „unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Wirtinnen und Wirte“. Dementsprechend zufrieden dürfte diese Seite mit den Vorschlägen der Landesregierung sein.

Lobbygruppe: Weitere Ausnahmen enttäuschend

Auch die weiteren Ausnahmen für die Gastronomie sind aus Sicht der Lobbygruppe enttäuschend. „Dass Minderjährige bisher zu Raucherräumen Zutritt hatten, ist blamabel und hätte schon längst korrigiert werden müssen.“ Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin große Spielräume für Raucher in der Gastro vor. Es wird an die Eigenverantwortung von Eltern appelliert und auf das Hausrecht von Gastronomen verwiesen. Das Bürgerforum, das an dem Gesetz mitgewirkte, hatte im übrigen empfohlen, auch Bier-, Wein- und Festzelte in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen.

Nicht mehr geraucht werden darf laut dem Gesetzesentwurf auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben.

Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung das Rauchverbot auf weitere Orte ausdehnen, an denen häufig Kindern und Jugendliche unterwegs sind. So soll künftig auf Kinderspielplätzen, an Straßenbahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks nicht mehr geraucht werden dürfen. Außerdem soll es keine Raucherzonen auf Schulhöfen und keine Raucherzimmer in Behörden mehr geben. Zudem sollen auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas künftig unter die Regeln fallen