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Von Freitag an müssen sich Raucher auf „Gruselfotos“ und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Denn am 20. Mai 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Kraft – künftig sind dann verklebte Lungen, Raucherbeine und Zahnstumpen zu sehen.

Brüssel/Berlin - Von diesem Freitag an gilt die EU-Tabakrichtline, nach der Warnhinweise und Schockfotos auf Zigarettenschachteln rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus „ökologischem Anbau“ stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung dienten dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens. Der EU-Richtlinie von 2014 zufolge werden überdies spätestens vom 20. Mai 2020 an Mentholzigaretten europaweit verboten. Dagegen hatte sich Polen, unterstützt von Rumänien, gewandt. Schätzungen zufolge sterben in der EU jedes Jahr 700 000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte, andere EU-Länder hätten ihren Zigarettenherstellern sehr viel längere Übergangsfristen eingeräumt, um die Produktion umzustellen.