Mit Video-Umfrage - Demnächst soll Rauchen auf städtischen Spielplätzen teuer werden. 75 Euro Bußgeld sind vorgesehen. Doch sowohl Vollzugsdienst als auch die Polizei sehen wenig Möglichkeiten, die Einhaltung des Verbots zu überwachen.

Stuttgart - Die junge Frau auf dem Spielplatz im Stuttgarter Westen unterhält sich angeregt. Dabei bläst sie genüsslich Rauchkringel in die Luft – und schnippt die Kippe anschließend lässig auf den Boden. Das soll künftig teuer werden. Laut der neuen Grünflächensatzung der Landeshauptstadt soll es auf Spielplätzen verboten sein, zu rauchen, Alkohol zu trinken und Glasflaschen zu benutzen – mit Ausnahme von Gläschen für Babykost. Verstöße gelten künftig als Ordnungswidrigkeit. So will man Trinkgelagen Herr werden und verhindern, dass spielende Kinder mit Rauch in Kontakt kommen, Zigarettenstummel verschlucken oder in Scherben treten.

Der Gemeinderat hat die neue Grünflächensatzung am Donnerstag beschlossen. „Wir hatten das Rauchverbot auf den Spielplätzen gefordert und sind mit der Regelung jetzt sehr zufrieden“, sagt Beate Bulle-Schmid von der CDU. Auch Grünen-Stadtrat Björn Peterhoff ist voll des Lobes: „Die neue Satzung ist ein guter Kompromiss. Zunächst vorgesehene Überregulierungen wurden zurückgenommen.“

Das Problem der Kontrollen

Bei den Gemeinderatsfraktionen ist das Zigaretten-, Alkohol- und Glasflaschenverbot weitgehend unstrittig. Der Kinderschutzbund hält es gar für überfällig. Er fordert schon länger ein Rauchverbot auf Spielplätzen. „Immer wieder berichten uns Eltern von Kippen und zerbrochenen Glasflaschen, die sie dort finden“, sagt der Stuttgarter Vorsitzende Uwe Bodner. Es sei ein elementares Kinderrecht, dass Kinder gesund aufwachsen. Bodner hofft auf eine Wirkung der neuen Grünflächensatzung: „Der Zigaretten- und Alkoholkonsum wird dadurch sicher sinken.“ Trotzdem rügt er die grün-rote Landesregierung dafür, Kinderrechte trotz eines Versprechens „bis heute nicht im Landesgesetz verankert“ zu haben.

Alles in Butter also? Nicht ganz. Denn ein Problem bleibt. „Haben wir überhaupt das Personal, um das alles zu kontrollieren?“, fragt sich nicht nur Gangolf Stocker von der Fraktionsgemeinschaft SÖS/Linke plus. Wenn man die zuständigen Behörden fragt, bleibt nur eine Antwort: Nein. Auch wenn das so direkt natürlich niemand sagen will.

Hans-Jörg Longin, Leiter des städtischen Vollzugsdienstes, antwortet diplomatisch: „Das ist eine Aufgabe, die wir versuchen werden, mit unseren begrenzten Personalressourcen zu stemmen.“ Und er macht eine Rechnung auf: Von den 57 Vollzugsdienst-Mitarbeitern, die in zwei Schichten in der Stadt unterwegs sind, kommen aufgrund der Aufgabenverteilung nur 24 für die Spielplatzkontrollen infrage. Davon sind jeweils zwölf zeitgleich im Einsatz – und für alles mögliche zuständig. Und jetzt auch noch für die Kontrollen auf rund 500 Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet.

Keine Kapazität bei den Beamten

„Derzeit könnte ich überhaupt niemanden abstellen, weil alle im Wald unterwegs sind, um das Grillverbot wegen der hohen Waldbrandgefahr zu kontrollieren“, sagt Longin. Damit sind die Leute mehr als ausgelastet, schließlich werden Grillverbotsschilder und Flatterband um die Feuerstellen häufig einfach ignoriert oder gar entfernt. Longin weist vorsichtshalber gleich darauf hin, dass bei künftigen Spielplatzkontrollen auch die Polizei gefordert sei.

Die aber reagiert noch zurückhaltender. Denn in aller Regel langweilen sich die Beamten ohnehin nicht. „Es kommt sehr auf den Zeitpunkt, die Örtlichkeit und die allgemeine Lage im jeweiligen Revier an“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Ob Kontrollen möglich seien, lasse sich pauschal schwer sagen. Am ehesten könne man sich das vorstellen, wenn man wegen einer anderen Sache, etwa einer Ruhestörung, ohnehin vor Ort sei. Dann gebe es künftig eine Handhabe für Strafen.

Deren Höhe steht bereits fest. „Angedacht sind 75 Euro für das Rauchen und Alkoholkonsum sowie 35 Euro für Glasflaschen“, sagt Longin. Los geht es wohl am 1. August oder 1. September. Sofern kontrolliert wird.