Die Richter in Ravensburg hatten die Jugendliche Ende Juli 2021 zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. (Archivbild) Foto: dpa/Felix Kästle

Im Februar 2021 hatte die junge Frau ihr Opfer am Ravensburger Bahnhof rücklings niedergestochen. Die Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren Haft ist jetzt rechtskräftig.

Ravensburg - Die lange Haftstrafe gegen eine 16-Jährige wegen des Mordes an einer Frau am Bahnhof in Ravensburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Ravensburg am Dienstag mit.

Die Richter in Ravensburg hatten die Jugendliche Ende Juli 2021 zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Zudem hatte sich die Kammer eine Sicherungsverwahrung der Verurteilten vorbehalten. Das Höchstmaß im Jugendstrafrecht liegt bei zehn Jahren Haft.

Die Richter sahen es bei ihrem Urteilsspruch als erwiesen an, dass die Deutsche Anfang Februar 2021 am Ravensburger Bahnhof ihr zufällig ausgesuchtes Opfer von hinten angegriffen und mit großer Wucht in den Hals gestochen hatte. Die Jugendliche hatte es demnach auf die Handtasche der 62-Jährigen abgesehen, auf ihr Bargeld und ein Mobiltelefon. Anschließend flüchtete die damals 15-Jährige und ließ das sterbende Opfer zurück. Die Jugendliche hatte erst kurz vor der Tat eine Haftstrafe wegen Raubes verbüßt.