Hat für Namibia einen hohen symbolischen Wert: Die Familienbibel der Witboois. Foto: Linden Museum Stuttgart

Namibia dringt auf die Rückgabe einer in der Kolonialzeit geraubten Bibel, die über Umwege ins Stuttgarter Lindenmuseum gelangte. Doch die Landtags-CDU bremst, die dafür notwendige Rechtsgrundlage zu schaffen, weil sie dies als Bundesangelegenheit betrachtet.

Stuttgart - Die Rückgabe einer in der Kolonialzeit geraubten Bibel an den namibischen Staat sorgt für Verstimmung in der baden-württembergischen grün-schwarzen Koalition. Wissenschafts- und Kunstministerin Theresia Bauer (Grüne) ist an diesem Dienstag zum wiederholten Mal mit ihrem Vorhaben gescheitert, den Ministerrat mit diesem Thema zu befassen, denn die CDU-Landtagsfraktion hat noch Beratungsbedarf. „Wir möchten das noch nicht freigeben“, sagte am Montag die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Gentges unserer Zeitung, die das Thema federführend bearbeitet.

Die Christdemokraten haben grundsätzliche Bedenken gegen die Rückgabe-Initiative des Landes und verweisen auf aktuelle Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen, eine gemeinsame Position zum Umgang mit Kulturgut aus ehemaligen Kolonialländern zu finden. „Wir sagen: Wenn verabredet wurde, dass man eine solche Vereinbarung trifft, sollte nicht ein Land vorpreschen“, so Gentges. Die Kulturstaatsministerin der Bundesregierung, Monika Grütters (CDU), hatte Mitte Oktober nach einem kulturpolitischen Spitzengespräch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bekannt gegeben, die eine gemeinsame Haltung zum kolonialen Erbe suchen soll. So bestehe die Chance, „noch stärker als bisher zu verbindlichen Verabredungen im Interesse der Kultur in Deutschland zu kommen“, hieß es.

Bitte um Verzeihung

Wer der Gruppe angehört und wann diese ihre Arbeit aufnimmt ist allerdings noch offen. Vermutlich wird das im Frühjahr geschehen. Wissenschaftsministerin Bauer jedenfalls will mit der Rückgabe der beiden Gegenstände – neben der Bibel ist das auch eine Peitsche aus dem Hause Witbooi – nicht mehr länger warten. „Namibia fordert die Rückgabe seit Jahren, es gibt keinen Grund länger zu warten“, sagt Denise Burgert, Sprecherin des Ministeriums. Zumal die Vorbereitungen abgeschlossen und mit dem Auswärtigen Amt abgesprochen seien. Kunst-Staatssekretärin Petra Olschowski war dazu Anfang Oktober nach Windhoek gereist.

Namibias Offizielle hatten die Rückgabe der nationalen Symbole tatsächlich bereits im vergangenen August erwartet. Damals hat die Bundesregierung im Rahmen eines Festakts in Berlin gestohlene Schädel und Gebeine an eine namibische Delegation übergeben. Die Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, Michelle Müntefering (SPD), bat dabei „aus tiefstem Herzen um Verzeihung“ für das Unrecht im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika. Die Bibel blieb jedoch in Stuttgart.

Den Einzelfall regeln?

Freihändig zurückgeben kann die baden-württembergische Landesregierung diese auch gar nicht. „Wir brauchen dafür eine Rechtsgrundlage, weil es sich um Eigentum des Landes handelt“, sagt Burgert. Geplant ist deshalb, im Haushaltsbegleitgesetz einen entsprechenden Passus zu verankern. Der soll im übrigen auch für Raubkunst aus der NS-Zeit gelten – Kunstwerke, die ihren oft jüdischen Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden waren. Bisher hat man sich bei deren Rückgaben auf die sogenannte Washingtoner Erklärung berufen, eine Selbstverpflichtung, die rechtlich nicht bindend ist. Sie umfasst aber nicht die Kolonialzeit.

„Ich habe keinen Grund, an der Dringlichkeit der Rückgabe zu zweifeln“, sagt CDU-Kulturpolitikerin Gentges. Die Fraktion hat sich deshalb am Dienstag für einen Kompromiss ausgesprochen: Man könne doch eine Einzelfallregelung schaffen für die Bibel und die Peitsche, wenn es denn so eilig sei. Eine Art Ausnahmegenehmigung also, damit beide Objekte schnell zurückgegeben werden können.

Doch der Ministerin reicht das nicht. Eine Einzelfallregelung sei gut, doch werde eine haushaltsrechtliche Änderung dadurch nicht ersetzt, sagte Ministeriumssprecherin Burgert: „Wir brauchen sie auch für künftige Fälle.“ Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe befasse sich mit Fragen der Provenienz und der Rückgabe, nicht mit Haushaltsrecht. Deshalb sei die Kabinettsentscheidung notwendig. Der Streit geht also weiter.

Bei der Bibel handelt es sich um das Privateigentum des namibischen Nationalhelden Hendrik Witbooi, die Ende des 19. Jahrhunderts von deutschen Truppen in der ehemaligen Kolonie erbeutet worden war und später als Schenkung an das staatliche Linden-Museum in Stuttgart gelangte. Witbooi war während der Kolonialzeit Anführer der Nama-Gruppen. Bauer sagte, Bibel und Peitsche hätten für Namibia eine hohe Bedeutung. Die Klärung, woher beide Objekte stammen und wie sie ins Stuttgarter Lindenmuseum gelangt sind, sei abgeschlossen.