Das Verbot von Ansteckern zum Bahnprojekt Stuttgart 21 im Stuttgarter Rathaus ist unrechtmäßig.

Stuttgart- Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit einem Verbot von Ansteckern für oder gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 das Mitbestimmungsrecht verletzt. Der Gesamtpersonalrat hätte in die Entscheidung einbezogen werden müssen, sagte Richter Johan Bader am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung. Die Stadt müsse auf die Regelung verzichten oder ein Mitbestimmungsverfahren einleiten.

Hintergrund des Konflikts zwischen dem Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster und dem Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt war ein Rundschreiben des ehemaligen Verwaltungsbürgermeisters Klaus-Peter Murawski (Grüne) vom September 2010. Darin waren die Beschäftigten der Stadt angewiesen worden, sie dürften bei der Arbeit keine Anstecker und Aufkleber gegen oder für das Bahnprojekt tragen.

„Wir sind der Meinung, dass das Rundschreiben ein allgemeiner Hinweis auf die Rechtslage ist“, sagte Rechtsassessorin Kathrin Wessels, die die Stadt vertrat. Insbesondere Beamte müssten neutral sein und sich daher bei politischen Themen zurückhalten. Ein Bekenntnis für oder gegen Stuttgart 21 sei eine politische Äußerung, erläuterte sie.

Gesamtpersonalrat sieht Meinungsfreiheit verletzt

Der Gesamtpersonalrat hält das Verbot dagegen für einen Verstoß gegen die Grundrechte. „Die Beschäftigten sehen sich da in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt“, sagte Rechtsanwalt Ewald Bartl. Außerdem sei das Verbot zu allgemein. Weder der Status der Beschäftigten sei berücksichtigt worden noch wie viel Kontakt sie mit der Öffentlichkeit hätten.

Das Rundschreiben gehe über die „reine Wiedergabe“ der Rechtslage hinaus, sagte Bartl. Damit sei es eine Regelung der Stadt Stuttgart und bedürfe der Mitbestimmung des Personalrates. Dem schloss sich das Gericht an.

Wessels ließ zunächst offen, ob die Stadt Stuttgart Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Zunächst wolle sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Uwe Theilen, begrüßte das Urteil und appellierte an die Stadt, ganz auf die Regelung zu verzichten. Es habe bislang weder mit den Beschäftigten noch mit der Öffentlichkeit Probleme wegen der Anstecker gegeben, sagte er.

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