Eine Woche vor dem Urteil zeigen die Plädoyers, welche Strafen drohen. Besonders die Nebenklage greift die Angeklagten scharf an und kritisiert fehlende Verantwortung.
Am Ende der Plädoyers der Anklage wurde es noch einmal emotional. Fatih Zingal, Vertreter der Familie der verstorbenen Selin, richtete sich in seiner Rede direkt an den Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann. „Ein Punkt, der meinen Mandanten wichtig ist, ist die Frage, welche Signalwirkung das Urteil haben wird. Der Abschluss dieses Verfahrens muss einen Sinn haben – im besten Fall, jemanden vor dem gleichen Schicksal zu bewahren, das die Opfer und ihre Familien erlitten haben.“ Ganz am Ende der langen Reihe der Plädoyers bekam er dafür Zustimmung von unerwarteter Seite: In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte K. er hoffe, dass andere etwas lernen und nicht die gleichen Fehler machen werden, wie er und die beiden Männer, die mit ihm auf der Anklagebank saßen.
Im Fall des mutmaßlichen Rasermords auf der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg am 20. März 2025 wurden die Plädoyers gehalten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage fordern eine Verurteilung wegen Mordes, lebenslange Haft sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit für den Hauptangeklagten. Die Verteidiger wollen den Mord vom Tisch haben. Sie sagten zwar einhellig, dass ein illegales Rennen stattgefunden habe, das sei klar. Es sei dabei jedoch nicht automatisch von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen. Ein solcher muss belegt sein, um das Autorennen mit Todesfolge als Mord werten zu können, argumentierten die Anwälte.
Das forderte die Staatsanwaltschaft
In einem zweistündigen Plädoyer zeichnete die Staatsanwaltschaft anhand von Zeugenaussagen, Dashcams, Überwachungskameras, Gutachten sowie Fotos und Videos der Angeklagten ein minutengenaues Protokoll des Tatabends. Immer wieder drückten die Angeklagten am Abend des 20. März in Ludwigsburg aufs Gas – zunächst in drei PS-starken Mercedes, später nur noch in zwei.
Sie filmten sich, feuerten sich an, gaben sich Lichthupensignale, um gemeinsam zu beschleunigen, und zählten einen Countdown herunter – wie beim Start eines Rennens. Ein Kraftfahrzeugrennen ist laut Staatsanwaltschaft eindeutig belegt – ebenso, dass den Angeklagten das Leben anderer Verkehrsteilnehmer egal gewesen sei.
Besonders eindrücklich war die Schilderung einer Situation in der Bahnhofsunterführung Ludwigsburg, rund zehn Minuten vor dem tödlichen Aufprall mit dem Ford Focus, in dem die Opfer Merve und Selin saßen. Demnach fuhren die beiden Mercedes von G. und I. in den Tunnel ein, wobei der vordere den hinteren mit einem Linksblinken aufforderte, neben ihm zu fahren. So rasten die beiden Angeklagten mit rund 100 Stundenkilometer durch die Unterführung – einer auf der eigenen Spur, der andere auf der Gegenfahrbahn.
Mordmerkmale erfüllt?
Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Hauptangeklagten G. gleich mehrere Mordmerkmale erfüllt. Er habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, indem er den Tod anderer Menschen zum eigenen Spaß und zur Zurschaustellung von Statussymbolen in Kauf genommen habe. Zudem habe er heimtückisch gehandelt: Kurz vor dem Aufprall drückte er das Gaspedal mehr als drei Sekunden lang vollständig durch. Seine Opfer konnten bei mehr als Tempo 130 innerorts die Gefahr für ihr Leben nicht erkennen. Außerdem sei ihm bewusst gewesen, dass aus den zahlreichen Ausfahrten der Schwieberdinger Straße jederzeit Autos einfahren könnten – und dass dies bei dieser Geschwindigkeit tödlich enden könne.
Die Staatsanwaltschaft fordert daher lebenslange Haft für den Angeklagten G. wegen Mordes und eines illegalen Autorennens mit Todesfolge. Negativ werden ihm seine zahlreichen Vorstrafen ausgelegt. Positiv hingegen, dass er das illegale Straßenrennen gestanden hat. Eine besondere Schwere der Schuld sieht die Staatsanwaltschaft jedoch nicht, da eine klare Tötungsabsicht nicht eindeutig nachweisbar sei.
Für seinen Bruder I., der das zweite Fahrzeug fuhr, jedoch nicht direkt in den Unfall verwickelt war, fordert die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge und versuchten Mordes. Für den dritten Angeklagten K., der mit I. im Auto saß, werden wegen illegalen Autorennens mit Todesfolge sowie fahrlässiger Tötung zwei Jahre und neun Monate gefordert. Für drei Angeklagten beantragt die Staatsanwaltschaft zudem den Entzug der Fahrerlaubnis – für G. und I. gar lebenslang.
Familienanwälte finden klare Worte
Die Anwälte der Familien der verstorbenen Merve und Selin schlossen sich in ihrem Plädoyer der Staatsanwaltschaft beim geforderten Strafmaß an. Gleichzeitig machten sie auf einen weiteren entscheidenden Punkt aufmerksam: Nach ihrer Einschätzung hätten die Angeklagten bis heute keine echte Reue gezeigt.
Die Anwälte Fatih Zingal und Anke Stiefel-Bechdolf kritisierten insbesondere die Haltung der Angeklagten nach der Tat. „Die Briefe der Angeklagten triefen vor Selbstmitleid, Einsicht und Reue fehlen“, sagte Stiefel-Bechdolf. Im Gegenteil würden die zahlreichen Vorstrafen sowie die Einschüchterung von Zeugen zeigen, dass die Angeklagten „unbelehrbar“ seien.
„Es gab nie ein eindeutiges Schuldgeständnis, es wurde keine Verantwortung übernommen“, ergänzte Fatih Zingal. Gerade der Hauptangeklagte G. schreibe in seinen Briefen, er sei kein Mörder. Und doch sei er den gesamten Tatabend durch Ludwigsburg gerast – mit einer Haltung, die sich sinngemäß als „na wenn schon“ beschreiben lasse, so Zingal. Aus Sicht des Anwalts ist das ein Paradebeispiel für bedingten Vorsatz: Der Täter erkennt die möglichen tödlichen Folgen seines Handelns – und nimmt sie billigend in Kauf.
Die Verteidiger halten dagegen
Das ordneten die Verteidiger anders ein. Andreas Baier sprach für seinen Mandanten I., der das nicht in den Unfall verwickelte Auto gefahren hatte. Er habe sich alle Urteile zu Raserunfällen, die als Mord bewertet wurden, angesehen. Dort sei immer noch ein anderer Verkehrsverstoß hinzugekommen. Etwa beim ersten Fall, der 2016 so entschieden wurde. Der Fahrer habe an einer roten Ampel nicht gehalten. Das hätten sein Mandant und der Unfallfahrer getan. Er fordere daher eine Verurteilung wegen illegalen Autorennens und fahrlässiger Tötung, nicht wegen Mittäterschaft und versuchten Mordes.
Für den Fahrer G., der mit seinem Wagen in den von Merve und Selin gekracht war, sagte sein Anwalt Thomas Mende: „Ich kann diesen bedingten Vorsatz nicht erkennen“, dieser wäre aber notwendig für ein Mordurteil. Sein Argument: Der Angeklagte habe sein Auto gepflegt und gehegt. Einen Unfall hätte er sicher nicht billigend in Kauf genommen.
Der Verteidiger des dritten Angeklagten K. sagte, er fordere für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe. Er sah ihn nur in der Verantwortung für das illegale Rennen. Für den Tod der Frauen sieht er keine Verantwortung bei seinem Mandanten.