Eigentlich sollte der Tag im Raserprozess mit den Plädoyers beginnen – doch die Verteidigung unternahm mit einem Antrag einen letzten Vorstoß im Verfahren.
Die Erwartungen an den vorletzten Prozesstag waren hoch. Die Menschen im vollen Sitzungssaal des Landgerichts Stuttgart warteten gespannt auf die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Doch dann kam es erst einmal anders. Die Richter mussten über einen Antrag der Verteidigung entscheiden – einen, der es in sich hatte und der am Ende vom Angeklagten und seinem Anwalt selbst wieder zurückgezogen wurde.
Doch worum ging es? Der Anwalt des wegen Mordes angeklagten Hauptangeklagten G. stellte einen Beweisantrag. Die Bitte an das Gericht: Den Leiter der Straßenverkehrsbehörde Ludwigsburg zu laden, um seine Einschätzung über die Gefährlichkeit der Unfallstelle zu erhalten.
Beweisantrag sei „kein Vorwurf gegen die Fahrerin“
Laut dem Anwalt sei das Linksabbiegen an dieser Stelle als gefährliches Manöver über mehrere Spuren hinweg bekannt gewesen. Zudem sei die Sicht hierbei durch Bäume und einen Stromkasten versperrt. Dass die Linksabbiegemöglichkeit gefährlich war, zeige sich auch darin, dass die Stadtverwaltung Ludwigsburg unmittelbar nach dem Tod von Merve und Selin die Verkehrsschilder austauschen ließ – seitdem darf sich dort nur noch nach rechts in den Verkehr eingefädelt werden.
Der Beweisantrag sei kein Vorwurf gegen die Fahrerin, beteuerte Anwalt Thomas Mende. Doch als genau das – sogenanntes „Victim Blaming“, also als Angriff auf die getötete Fahrerin – wurde der Antrag von der Nebenklage und den Familien aufgefasst.
„Das verhöhnt ein Stück weit die Familien“, sagte der Anwalt der Nebenklage, Fatih Zingal. Jetzt mit diesem Antrag zu kommen, zeuge von mangelndem Feingefühl. „Das kann nichts anderes bedeuten als einen Anwaltstrick, um Zeit ins Land gehen zu lassen.“ Viele Prozessbeobachter applaudierten nach seiner Rede und mussten vom Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann zur Ordnung gerufen werden.
Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor?
Ähnlich kritisch äußerte sich auch die zweite Anwältin der Nebenklage, Anke Stiefel-Bechdolf: „Dieser Antrag zeigt, dass weiterhin keine Verantwortung für die überhöhte Geschwindigkeit übernommen wird.“
Auch der Vorsitzende Richter zeigte sich verwundert über den Antrag und machte deutlich, dass dieser für den Angeklagten G. von Vorteil – aber auch nach hinten losgehen könnte. Sollte sich durch die Zeugenaussage herausstellen, dass das Abbiegen ungefährlich gewesen sei, könne das negative Auswirkungen auf die Urteilsfindung haben.
Nach zwei Sitzungsunterbrechungen und Beratungen zogen der Hauptangeklagte G. und sein Anwalt den Beweisantrag wieder zurück. Grund war offenbar das vom Richter angesprochene Risiko. Der Anwalt betonte jedoch erneut, dass der Antrag auch deshalb zurückgezogen worden sei, um nicht den Eindruck zu erwecken, die Angeklagten wollten die Verantwortung für den Unfall in Richtung der Todesopfer verschieben.