In dem Kleinwagen starben beim Unfall im März zwei Menschen. Foto: SDMG/Kohls

Chatnachrichten aus der Unfallnacht schockieren die Eltern der Opfer am dritten Verhandlungstag. Außerdem kritisiert ein Kumpel die Fahrkünste des Angeklagten.

Stuttgart - Die Eltern des beim Jaguar-Unfall im März getöteten jungen Paares Jaqueline und Riccardo muten sich viel zu. Sie sitzen an jedem Verhandlungstag im Saal, wenn schlimme Details über den fatalen Zusammenstoß des 550 PS starken Sportwagens und des Kleinwagens ihrer Kinder berichtet werden. Ein Notarzt beschreibt alle Verletzungen – sie halten durch. Die Staatsanwältin schildert minutiös den Ablauf des Crashs – sie ertragen es. Die Richterin geht mit den Verfahrensbeteiligten Fotos der Totenschau durch – sie bleiben im Saal.

Doch am Montag ist es für Riccardos Mutter dann zu viel geworden. Sie sprang auf und ging. „Der Unfall wäre nicht passiert, wenn der verfickte Citroën da nicht rausgefahren wäre“, sagt die Stimme eines 19-jährigen Zeugen – er ist einer von zehn Kumpels des Angeklagten, die am Montag gehört wurden – für alle vernehmbar über die Lautsprecher im Saal 1 des Stuttgarter Landgerichts. Dort wird gegen einen 20-Jährigen verhandelt, der in der Nacht zum 7. März an der Rosensteinstraße mit einem gemieteten Jaguar F-Type in den Kleinwagen des jungen Paares gerast sein soll. Die Anklage geht aufgrund eines Gutachtens davon aus, dass er mit mehr als Tempo 160 unterwegs war, als er die Kontrolle über den Wagen verlor.

Die Kumpel unterhalten sich noch in der Nacht über das mögliche Strafmaß

Der Zeuge relativiert die Aussage, die vom Band kommt. Er habe das gesagt, weil er zu dem Zeitpunkt noch nicht gewusst habe, dass der Kleinwagen beim Aufprall gestanden habe. Offenbar hatten mehrere Kumpels des Unfallfahrers versucht, die Schuld nicht bei ihrem Freund allein zu suchen. In ersten Nachrichten sprechen sie auch davon, dass der Kleinwagenfahrer aus der Tiefgaragenausfahrt beim Kino gefahren sei, ohne auf den Verkehr zu achten. Und dass ihr Freund für fünf, höchstens acht Jahre ins Gefängnis kommen könnte, auf keinen Fall für zehn. Später am nächsten Tag, so ein Zeuge reuig, habe man dann gewusst, dass der Kleinwagen sich nicht bewegt habe.

Das Abspielen der Whatsapp-Nachrichten wirft am Montag auch ein neues Licht auf die rasanten Fahrten des 20 Jahre alten Angeklagten. „Voll geisteskrank“ nennt der 19-jährige Zeuge die Fahrt – ein Lob in der Sprache der Clique. An den Fahrkünsten des 20-Jährigen hat er keine Zweifel. Nicht so ein anderer Kumpel, der auch eine Sprachnachricht verschickt hat – aber nicht an die coole Clique, sondern an seine Freundin. „Da kriegst du Todesangst. Der fährt nicht mal richtig gut“, sagte er atemlos, nachdem er im Jaguar mitgefahren war.

Der Angeklagte soll sich am 1. Oktober zum ersten Mal in dem Verfahren äußern. Allerdings soll er nur Angaben zu seiner Person machen, zur Sache werde sein Anwalt Markus Bessler eine Erklärung verlesen. Zu Beginn des dritten Prozesstages äußerte sich Bessler am Montag verärgert: Aus dem Umkreis der Prozessbeteiligten sei das zum ersten Verhandlungstag fertig gewordene psychiatrische Gutachten an ein Magazin weitergegeben worden, das daraus zitierte. „Ob ich meinem Mandanten unter diesen Umständen, nach dieser Vorverurteilung, überhaupt raten kann, sich zu äußern, weiß ich noch nicht“, sagte der Verteidiger. Er habe wegen der Weitergabe der Unterlagen Strafanzeige gestellt. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt.