Die Polizei hat den Tatabend im Ludwigsburger Raserprozess minutengenau rekonstruiert. Auch Chatverläufe aus den Tagen nach dem tödlichen Unfall rücken erneut in den Fokus.
Der zwölfte Verhandlungstag im Ludwigsburger Raser-Prozess um den Tod von zwei jungen Frauen am Landgericht Stuttgart hat eindrücklich gezeigt, mit welchem Aufwand sich die Ermittlungsbehörden auf dieses Mammutverfahren vorbereitet hatten. Ein 30-jähriger Beamter der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg schilderte im Zeugenstand, zur eigens eingerichteten Ermittlungsgruppe hätten zu Beginn „rund 50 Polizisten gehört, um vor allem die flüchtigen Beweise zu sichern“.
Später sei die Zahl der eingesetzten Beamten reduziert worden, rund zehn Ermittler hätten jedoch über Monate hinweg dauerhaft an dem Fall gearbeitet. Der 30-Jährige selbst war vor allem für die Rekonstruktion der Fahrtstrecken und Bewegungsprofile der Angeklagten zuständig – eine besonders komplexe Aufgabe, da sich die Fahrer der beteiligten Fahrzeuge mehrfach abgewechselt hatten.
Dashcam geben einen Eindruck von Lautstärke
Anhand von Aufnahmen verschiedener Kameras, Chatverläufe und Social-Media-Posts habe man rekonstruieren können, dass der 34-jährige Bruder des Hauptangeklagten und der 25 Jahre alte mitangeklagte Cousin am 20. März vergangenen Jahres um 18.24 Uhr ihre beiden Autos an einer Tankstelle betankten. Um 18.35 Uhr trafen sie sich erneut an einem Schnellimbiss in der Uhlandstraße. Gegen 19.15 Uhr stieß dort auch der 32-jährige Hauptangeklagte dazu, der den Nachmittag zuvor mit seiner Partnerin in Stuttgart verbracht hatte.
Um 19.20 Uhr seien schließlich alle drei in Richtung Moschee und Kaufland-Parkdeck weitergefahren. Diese Fahrten bezeichnete der Polizeibeamte klar als „Rennen“ und stützte sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen. „Die drei Autos haben sich schneller bewegt als alle anderen“, sagte der 30-Jährige. Andere Zeugen hätten von „überhöhter Geschwindigkeit“ und einem eindeutigen „Renn-Charakter“ gesprochen. Auf der Tonspur einer Dashcam eines entgegenkommenden Fahrzeugs sei die Musik im Innenraum lauter gewesen als der übliche Verkehrslärm – die Fahrzeuge der Angeklagten habe man dennoch deutlich hören können.
Ein Zeuge habe „Qualm unter einem Auto an einer Ampel gesehen“, ein weiterer sei durch das laute Motorengeräusch so aufgeschreckt worden, dass er von seinem Schreibtisch aufstand und ans Fenster ging. „Von der Lautstärke her war das sehr wirksam“, betonte der Polizist.
Aufgabe des 30-jährigen Polizisten war es auch gewesen, das Handy der Partnerin des Hauptangeklagten auszuwerten. „Sie waren zum Unfallzeitpunkt am 20. März ein Paar und hatten regen Kontakt, auch wenn es elf Tage zuvor einen Trennungsversuch von ihr gab, den sie mit dem Gemüt des Angeklagten und seiner kurzen Zündschnur begründete“, sagte der Polizist. Vor dem Unfall hätten sich beide aber eindeutig wieder angenähert. Auffällig sei gewesen, dass einige Videos gelöscht gewesen seien – unter anderem eines, auf das die Freundin als Antwort „Fahrt anständig“ gepostet hatte.
„Ich habe zu ihm gesagt, hör auf mit dem Scheiß. Willst du Leben auf dem Gewissen haben?“
Freundin des Angeklagten, in einer Chatnachricht
Als bemerkenswert stufte der Beamte es auch ein, dass die Partnerin nach dem Unfall viel Kontakt mit anderen Familienmitgliedern des Hauptangeklagten hatte. So habe es in den rund zweieinhalb Wochen nach dem Unfall 26 Telefonate und Videotelefonate zwischen der Frau und dem mitangeklagten Cousin gegeben. Dabei sei es viel um die Kommentare in sozialen Medien gegangen. Unter anderem habe der Cousin auf die Aussage der Frau „In der Zeitung hieß es, dass der Bruder der Fahrer war“ geantwortet: „So ein dummes Geschwätz“.
Zudem zitierte der Beamte nochmals mehrere Chatverläufe der Frau, in denen sie offenbar über ihre Beziehung zum Hauptangeklagten und ihre Versuche schreibt, ihn zur Vernunft zu bringen: „Ich habe zu ihm gesagt, hör auf mit dem Scheiß. Willst du Leben auf dem Gewissen haben?“ Und: „Du bist keine 18 mehr, das ist fahrlässig, deine Insassen haben Angst. Zwei Stunden später sind zwei Frauen tot, weil er sein Versprechen nicht hält.“
Eine andere Beamtin der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg, die den gesamten Verlauf der Schwieberdinger Straße abgefahren war, erklärte im Zeugenstand, dass vor allem die Einfahrten ortseinwärts nicht einfach seien, da viele Bäume und Büsche die Sicht behinderten. Zudem gebe es viele Einfahrten aus Stellplätzen und Garagen.
In diesem Prozess, in dem die Anklage unter anderem auf Mord und verbotenes Kraftfahrzeugrennen lautet, sind derzeit noch sechs weitere Verhandlungstage bis Anfang April geplant.