Schlachtfeld Straße – die Berliner Tauentzienstraße nach dem folgenschweren Unfall. Foto: dpa

Ein Berliner Gericht hat zwei Raser zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Sie waren mit Tempo 170 durch Berlin gerast, ein Mensch kam ums Leben. In der Revision wackelt das Urteil.

Karlsruhe - Es hat in den letzten Jahren wohl nur wenige Verbrechen gegeben, die so viel öffentliche Empörung ausgelöst haben, wie das der Raser von Berlin. Und es hat nur wenige Urteile gegeben, die gleichermaßen an Stammtischen und in Juraseminaren so intensiv diskutiert werden. Das Berliner Landgericht hat zwei junge Männer ins Gefängnis geschickt, die am 1. Februar 2016 mit ihren PS-Boliden wie im Wahn über den Berliner Kurfürstendamm gerauscht sind. Mit bis zu Tempo 170, über eine Vielzahl von roten Ampeln, auf einer Gesamtstrecke von mehr als drei Kilometern. Ein unbeteiligter Rentner kam dabei ums Leben. Die Richter haben gemacht, was zuvor noch nie ein Gericht in Deutschland gemacht hat. Sie haben auf Mord entschieden. Am Donnerstag ist der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt worden.

Beate Sost-Scheible, die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, sah sich aufgrund der nicht immer geglückten öffentlichen Berichterstattung zunächst gezwungen, dem voll besetzten Zuschauersaal zu erklären, worum es in diesem Verfahren nicht geht. Es gehe nicht um die Frage, ob Raser künftig wegen Mordes bestraft werden können, so die Juristin. Geprüft werde allein, ob die Kollegen in Berlin vor ziemlich genau einem Jahr rechtsfehlerfrei auf Mord erkannt haben, als sie die zwei Angeklagten ins Gefängnis geschickt haben. Und so viel lässt sich nach der rund dreistündigen Verhandlung sagen: Daran bestehen starke Zweifel. Vieles spricht dafür, dass der BGH das Berliner Urteil aufheben wird, eine Entscheidung will das Gericht am 1. März verkünden.

Eine Entscheidung über fünf Jahre Haft oder lebenslang

Der BGH verhandelt auch nicht darüber, ob die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Das festzustellen ist Sache des Berliner Gerichts gewesen. Es ist jedoch der Knackpunkt des gesamten Verfahrens. Vorsatz oder Fahrlässigkeit entscheidet in diesem Fall darüber, ob die Männer für fünf Jahre in Haft kommen oder lebenslang. Die Berliner Richter haben einen Vorsatz bejaht. Die Verteidiger im Revisionsverfahren haben an der Richtigkeit dieser Feststellung Zweifel, die Fragen des Senats lassen erkennen, dass die Richter diese Zweifel teilen könnten.

Unbestritten ist, dass die jungen Männer niemanden töten wollten. Das ist aber auch nicht notwendig, um eine Tat vorsätzlich zu begehen. Nach einer gängigen Faustformel ist bereits dann ein Vorsatz gegeben, wenn der Täter den Eintritt eines Tatbestandes, hier den Tod eines Menschen, billigend in Kauf nimmt, wenn er sich damit abfindet, dass durch sein Handeln jemand ums Leben kommen könnte. Fahrlässigkeit läge vor, wenn er darauf vertraut, dass nichts geschehen werde. Es geht also um das Wissen und Wollen der Täter.

Rentner 70 Meter weit durch die Luft geschleudert

In Berlin hatte der Rentner nachts um halb eins mit seinem Auto bei grüner Ampel die Kreuzung überquert und wurde so heftig vom Auto eines der Täter getroffen, dass sein schwerer Wagen 70 Meter weit durch die Luft katapultiert wurde. Um zu überprüfen, ob die jungen Männer den Tod des Mannes vorsätzlich verschuldet haben, hat die Rechtsprechung im Laufe der Jahre eine Vielzahl an Kriterien entwickelt, anhand derer geprüft werden kann, was die Täter wussten und wollten. Die Berliner Richter hatten entschieden, dass die Gesamtumstände so klar auf ein gefährliches Verhalten hindeuten, dass die Männer um die Gefährlichkeit wissen mussten. „Wenn ich mit 170 durch die Stadt fahre, dann kommt es nicht darauf an, was ich denke“, fasst Siegfried Spatzel zusammen. Der Anwalt vertritt den Sohn des Rentners, der Nebenkläger des Verfahrens ist. Allerdings: Diese Sichtweise ist juristisch umstritten. Der Vorsatz muss vom Tatrichter festgestellt werden, so die Gegenmeinung. Das ist der Pferdefuß der Berliner Entscheidung.

Die Berliner Richter sehen Wissen und Wollen bei den jungen Männern „spätestens“ zu dem Zeitpunkt, als sie auf die Kreuzung rasten, auf welcher dann der Unfall geschehen ist. An anderer Stelle des Urteils sehen die Richter die Täter zu diesem Zeitpunkt jedoch als „unfähig zu reagieren“ und als „im Adrenalinrausch“ befindlich. Das könnte im Umkehrschluss bedeuten, dass auch keine vorsätzliche Willensbildung mehr möglich war. Bevor der BGH am 1. März entscheidet, wird er über zwei weitere Raserfälle mit tödlichem Ausgang beraten. Die Landgerichte in Frankfurt und Bremen hatten jeweils auf fahrlässige Tötung erkannt.