Die Angeklagten brachen Schränke auf und verstreuten den Inhalt. Foto: Simon Granville

Erst wollten sie einen Streich spielen, dann lief alles aus dem Ruder. Vier Jugendliche verwüsteten das Berufschulzentrum Leonberg – und standen jetzt vor Gericht.

Es muss wie ein Rausch gewesen sein, ein Rausch der Zerstörungslust, in die sich vier Jugendliche hineinsteigerten, nachdem sie im Januar 2022 in das Berufsschulzentrum Leonberg eingestiegen waren. Noch im Unterricht hatten sie dazu ein Fenster entriegelt. Zuerst trafen sie sich zum gemeinsamen Wodka trinken, dann kamen sie auf die Idee, eine Art Abi-Streich zu vollführen und begannen Tische und Stühle zu verrücken, doch danach lief alles aus dem Ruder.

 

Verhandlung vor dem Amtsgericht Böblingen

Was am Dienstag vor dem Amtsgericht Böblingen verhandelt wurde, war nicht einfach ein Fall von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, es war ein Fall, bei dem der Staatsanwalt erklärte, so etwas habe er noch nie erlebt. Die Jugendlichen hätten „Mist gebaut ohne Ende“, so der Staatsanwalt, oder wie es eine Polizistin ausdrückte: „Es war alles verwüstet.“

Zu zweit zogen die Angeklagten nun durch die Zimmer. Sie brachen Schränke auf und verstreuten den Inhalt, sie zerschlugen Beamer, Computer und Dokumentationskameras, warfen Blumentöpfe um – immer größer wurde die Zerstörungswut: Sie zerbrachen einen Spiegel, traten einen Glaskasten ein, sie versprühten Feuerlöscher, sie traten die Tür zum Sekretariat ein, sie rissen ein Notausgangsschild von der Decke, zerstörten dadurch die Paneele und was am Schlimmsten wog: Sie verstopften die Abflüsse der Waschbecken und setzten zwei Klassenzimmer unter Wasser. Knöchelhoch sei das Wasser dort gestanden, berichtete die Polizei. Mindestens 34 000 Euro Schaden kamen so zusammen, von denen die Schule ein Viertel davon selbst tragen muss.

Betrunken waren sie wohl alle vier. Sie verschickten Nachrichten wie, „wir haben was gemacht. Geile Party“ und später, als ihnen das Ausmaß der Taten bewusst wurde. „Das darf niemand wissen, Alter.“ Dumm für die Angeklagten, dass sich unter ihren Lehrern ein Spezialist für Messtechnik befand. Er konnte die MAC-Adresse eines Handys bestimmen, es gehört einer damals 16-Jährigen. Sie kooperierte mit der Polizei, kannte aber nur die Vornamen der Mittäter. Die Nachnamen wiederum wurden durch die weitere Auswertung von Handyprotokollen gefunden, die mit den Namenslisten der Schule abgeglichen wurden. Zudem fanden sich im Feuerlöschschaum Fußabdrücke.

Nachdem die Spurensicherung der Polizei in der Tatnacht abgezogen sei, habe für die Schule das Großreine-Machen begonnen, berichtete eine Lehrkraft. Das Wasser hätte aufgewischt werden müssen, besonders schwer sei es gewesen, den Feuerlöschschaum zu entfernen, der in wirklich alle Ritzen der Klassenzimmer gedrungen sei.

Schulbetrieb nachhaltig gestört

Der Schulbetrieb blieb anschließend dauerhaft gestört, weniger durch die vernichteten Lehrmittel als durch die Überschwemmung, die von den vieren angerichtet worden war, weil dadurch zwei Klassenzimmer gesperrt bleiben mussten. Zunächst versuchte es die Schule mit Bautrocknung, musste dann aber die Böden herausreißen und erneuern.

Trotz des immensen Schadens und des damit verbundenen Aufwands zeigte die Schule Größe: Nachdem die drei Männer ermittelt worden waren, sie alle wollten Mechatroniker und Kältetechniker werden, erlaubte ihnen die Schule, ihre Ausbildung dort zu beenden. „Wir wollten ihnen nicht den Weg in die Zukunft verbauen“, sagte die Lehrkraft.

Der Prozess mit Sachverständigen, Zeugen und vier Verteidigern wurde trotzdem an einem Vormittag abgeschlossen, denn alle vier Angeklagten waren geständig. Klar wurde auch, dass die damals 16-Jährige den geringsten Tatbeitrag geleistet hatte, dennoch musste auch sie sich dem Vorwurf der gemeinsamen Sachbeschädigung stellen, weil sie als Mittäterin galt, nicht nur als Mitläuferin, wie es ihr Verteidiger formuliert hatte.

Zwei Bewährungszeiten gebrochen

„Eine sinnlose Tat, eine völlig sinnlose Tat“, konstatierte der Vorsitzende Richter des Böblinger Schöffengerichts, der allen vier Angeklagten eine gute Sozialprognose konstatierte. Ein Angeklagter ist kurz davor, die Meisterschule zu besuchen und hatte zudem seine hochschwangere Verlobte mitgebracht, die beiden anderen hatten ihre Ausbildungen abgeschlossen und machten nun ihre ersten Schritte ins Berufsleben.

Zwei wurden zu 90 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Einer der Angeklagten hatte jedoch elf Vorstrafen: Wegen unerlaubten Waffenbesitzes und weil er als Dealer unterwegs gewesen war. Er bekam acht Monate Freiheitsstrafe, obwohl er wegen dieser Tat gleich zwei Bewährungszeiten gebrochen hatte. Die jetzt 17-jährige Frau wurde zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, „sicherlich weniger, als der Rektor Arbeit hatte wegen Ihrer Taten“, sagte der Richter.