Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker. Foto: dpa

Das Stuttgarter Oberlandesgericht setzt die Reststrafe für Verena Becker zur Bewährung aus. Der Buback-Mord ist weiter ungeklärt.

Das Stuttgarter Oberlandesgericht setzt die Reststrafe für Verena Becker zur Bewährung aus. Der Buback-Mord ist weiter ungeklärt.

Stuttgart - Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker muss nicht mehr in Haft. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat entschieden, die Reststrafe für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen.

Becker war im Juli 2012 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind noch ein Jahr und zwei Monate offen. Der 6. Strafsenat hatte Becker, ihre Verteidiger und die Vertreter des Generalbundesanwalts am 3. Februar zu der Frage angehört, ob die 61-Jährige noch einmal in Strafhaft kommt. Sowohl Beckers Verteidiger als auch der Generalbundesanwalt hatten beantragt, die noch nicht verbüßte Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.

Abgesehen von den rechtlichen Voraussetzungen, komme es für die Aussetzung des Strafrestes, nur auf die Sozialprognose an, betonte ein Gerichtssprecher – sprich, ob zu erwarten ist, ob die Angeklagte erneut straffällig wird. Der Senat sieht bei Becker keine Gefahr erneuter Straftaten und stellt ihr eine günstige Sozialprognose aus.

Ihr kriminelles Handeln und die darin zutage getretene Gefährlichkeit liege mehr als 36 Jahre zurück und sei eng mit der Geschichte der Bewegung 2. Juni und der Roten Armee Fraktion (RAF) verbunden, heißt es in dem Beschluss der Richter. Angesichts der Selbstauflösung der RAF im April 1998 und des mit Ausnahme zweier Ladendiebstählen seit 25 Jahren straffreien Verhaltens der Verurteilten, gehe von Becker keine Gefahr aus. Der Senat hielt ihr auch ihre Loslösung „von bisherigen Überzeugungen“ zugute, die sie in ihrem Gnadengesuch 1989 kundgetan habe.

„Wir freuen uns über diesen Beschluss und sind sehr zufrieden“, sagte Beckers Verteidiger Walter Venedey unserer Zeitung. „Das ist eine sehr vernünftige Entscheidung des Senates, die auch dem Antrag der Bundesanwaltschaft entsprach.“

Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren am 7. April 1977 von einem Motorrad aus mit einem halbautomatischen Gewehr erschossen worden. Wer die beiden Attentäter auf dem Motorrad waren, konnte das OLG trotz einer sehr umfangreichen Beweisaufnahme nicht aufklären.