Michael Buback und seine Ehefrau Elisabeth. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts tritt als Nebenkläger auf. Foto: dapd

Am wieder aufgetauchten Motorrad entspinnt sich ein Streit zwischen Buback und Hemberger.

Stuttgart - Im Prozess um den Mordfall Buback spitzt sich der Konflikt zwischen dem Sohn des Opfers und der Bundesanwaltschaft zu. Anlass in dem Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist das kürzlich wieder aufgetauchte Motorrad, von dem aus RAF-Terroristen 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen hatten.

Wie nun bekannt wurde, war Bubacks Sohn Michael das Motorrad vor rund anderthalb Jahren zum Kauf oder zur Besichtigung angeboten worden. Bundesanwalt Walter Hemberger griff Buback in der Verhandlung am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stammheim direkt an, weil er die Bundesanwaltschaft hierüber nicht informiert hatte.

„Es ist mir vollkommen unverständlich, nachdem Sie mir jahrelang alles Mögliche mitgeteilt haben, dass Sie mir nicht mitgeteilt haben, dass Ihnen jemand das Motorrad angeboten hat“, sagte Hemberger. Buback erwiderte, er habe feststellen müssen, dass auf seine Hinweise in der Vergangenheit nicht besonders eingegangen worden sei. Er hätte gern den Kontakt zur Bundesanwaltschaft gepflegt, dies sei ihm jedoch nicht ermöglicht worden.

Diese Behauptung bezeichnete Hemberger als „Unverschämtheit“.

Am Vormittag wurden vor dem Oberlandesgericht Zeugen angehört, die bei dem Mordanschlag in der Nähe des Tatorts in Karlsruhe waren. Dabei wurde jedoch deutlich, dass nach mehr als 33 Jahren keine genauen Erinnerungen an den Tathergang mehr vorhanden sind.

Die ehemalige RAF-Terroristin Becker ist als Mittäterin des Anschlags angeklagt. Die Ermittler gehen allerdings nicht davon aus, dass die 57-Jährige selbst auf dem Tatmotorrad saß.

Dies ist aber die Theorie von Michael Buback. Er glaubt, Becker habe geschossen und sei danach geschützt worden, weil sie mit Geheimdiensten kooperiert habe.