Sonderschichten beim Schneeräumen. Foto: Andreas Rosar/dpa

Jedes Jahr kommt die Frage auf, ob es als Privatperson erlaubt ist, mit Salz gegen Schnee und Eis zu streuen. Dies ist nicht in allen Kommunen gleich geregelt.

Derzeit erleben wir einen ständigen Wechsel zwischen Minus- und Plusgraden. Das führt dazu, das Schnee immer wieder schmilzt und festfriert. Dementsprechend glatt kann es dann vor allem des Morgens werden – auch nach dem Räumen von Schneemassen.

 

Die einfachste und schnellste Lösung, um die Wege wieder sicher für Fußgänger zu machen: Salz. Aber ist das überhaupt erlaubt? Wir haben uns die Räumverordnungen für den Winterdienst der größeren Kommunen im Kreis angeschaut.

Was in allen Kommunen ziemlich ähnlich geregelt ist, ist die Zeit, in der geräumt sein muss. Die Geh- und Fußwege müssen wochentags fast überall bis 7 Uhr am Morgen geräumt sein – an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Filderstadt hat beispielsweise dazu noch eine kleine Sonderregelung. Hier muss an Samstagen um 8 Uhr geräumt sein. Fällt weiterer Schnee, muss man laut den Verordnungen zwischendurch noch mal die Schneeschaufel oder den Besen zur Hand nehmen.

Unterschiedliche Räumzeiten in jeder Gemeinde

Was sich bei den Kommunen jedoch unterscheidet, ist die Dauer der Räumpflicht: In Esslingen gilt diese bis 20.30 Uhr, in Ostfildern und Kirchheim bis 20 Uhr, in Plochingen bis 22 Uhr und in Filderstadt sowie Köngen bis 21 Uhr. Wer dagegen verstößt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Die meisten Kommunen machen eine Salz-Ausnahme

Bleibt die Frage, ob man Salz verwenden darf. Dies ist in den Kommunen ähnlich geregelt. „Zum Bestreuen von Schnee- und Eisglätte ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von Salz, salzhaltigen oder anderen umweltschädlichen Stoffen ist grundsätzlich ausgeschlossen“, steht beispielsweise in der Esslinger Räumsatzung.

Es gibt jedoch in fast allen Kommunen ein Aber: „Bei Staffeln und generell bei Eisregen dürfen diese Stoffe ausnahmsweise verwendet werden, wenn ohne diese Mittel die Glatteisgefahr nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann“, geht aus der Esslinger Satzung hervor.

In einigen Kommunen darf man Salz verwenden, wenn man die Wege sonst nicht ausreichend sichern kann. Foto: dpa

Kreis Esslingen: Man darf nur so viel Salz wie unbedingt nötig verwenden

Wenn also die Schneeschaufel nicht ausreicht, um die Gehwege sicher zu machen, darf man durchaus zum Streusalz greifen. Allerdings sollte man das Salz sparsam einsetzen. Denn: „In diesen Fällen ist der Einsatz solcher Mittel auf das Mindestmaß zu beschränken“, so ist es in fast allen Kommunen im Kreis geregelt. In den Satzungen von Köngen, Filderstadt und Plochingen fehlt diese Ausnahmeregelung allerdings. Hier steht jeweils nur: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“

Naturschutzverbände wie der BUND raten ebenfalls dringend von der Verwendung von Salz ab, da dies Böden sowie Gewässer belastet und schädlich für Pflanzenwurzeln und Tierpfoten ist. Auch Korrosionsschäden an Fahrzeugen sowie an Brücken würden häufig auf das Konto von Streusalz gehen.

Auch wenn sich die meisten Satzungen größtenteils stark ähneln, gibt es doch kleine aber durchaus wichtige Unterschiede, die mitunter darüber entscheiden können, ob man eine Ordnungswidrigkeit begeht oder nicht. Ein genauerer Blick lohnt sich also. Die Satzungen können einfach über die Internetseiten der Kommunen heruntergeladen werden.

Dieser Artikel erschien erstmals am 12. Januar 2026 und wurde am 26. Januar aktualisiert.