Straßenbau ist nicht billig. Doch auch die Schaffung von Radwegen geht ins Geld – wie der Ausbau von Weinstadt-Beutelsbach in Richtung Kreis Esslingen zeigt.
Gut ein Jahr später als geplant startet der Ausbau des Geh- und Radwegs zwischen Weinstadt-Beutelsbach (Rems-Murr-Kreis) und Aichwald im Landkreis Esslingen. Die Arbeiten beginnen laut einre Mitteilung des Landratsamt Rems-Murr mit dem ersten Teilstück zwischen der Kreisgrenze und dem Wanderparkplatz Rainwald. Während der gesamten Bauzeit wird die Straße halbseitig gesperrt, der Verkehr wird durch eine mobile Ampelanlage geregelt. Die Fertigstellung ist bis Ende März 2026 geplant.
Der rund 1,3 Kilometer lange Weg ist Teil des kreisweiten Radwegenetzes und wird täglich von vielen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt. Doch die Strecke ist in die Jahre gekommen: Die Oberfläche ist beschädigt und mit nur 1,30 Metern Breite ist der Weg zu schmal, um allen ausreichend Platz zu bieten.
Der bestehende Weg wird auf 2,50 Meter verbreitert. Das soll für mehr Sicherheit und Komfort für alle sorgen, die dort zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Gleichzeitig wird eine durchgängige Verbindung zum bereits modernisierten Abschnitt ab der Kreisgrenze in Richtung Beutelsbach geschaffen.
Damit der neue Weg auch langfristig stabil bleibt, wird an einigen Stellen der Untergrund verbessert. Zusätzlich werden die Entwässerungseinrichtungen optimiert, um auch bei starkem Regen für Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen Schutzplanken zur Straße hin werden ersetzt und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund eine Million Euro. Das Land Baden-Württemberg fördert den Ausbau mit 50 Prozent der Kosten.
Die Bauarbeiten erfolgen in vier Abschnitten. Gestartet wird am 8. September mit dem ersten Teilstück zwischen der Kreisgrenze und dem Wanderparkplatz Rainwald. Dass es während der Bauzeit zu Beeinträchtigungen für den Verkehr kommt, ist laut der Kreisverwaltung Rems-Murr durch die halbseitige Sperrung unabdingbar.