Rücksichtslose und rasende Radler in Fußgängerzonen sind manchen schon lange ein Dorn im Auge. Die Esslinger CDU-Gemeinderatsfraktion fordert nun Radfahrverbote zu bestimmten Zeiten.
Wie sich Radler und Radlerinnen in den Fußgängerzonen verhalten sollen, wird in Esslingen schon lange diskutiert. Immer wieder gibt es Beschwerden über rücksichtslose oder zu schnell fahrende Radler. Nachdem verschiedene Fraktionen im Gemeinderat Anträge dazu gestellt hatten, startete die Stadt im vergangenen Jahr eine Kampagne zu dem Thema. Diese sollte für mehr Rücksicht und alternative Radrouten werben.
Doch aus Sicht der CDU hat sie kaum Früchte getragen – deshalb fordert sie neue Regeln. Konkret erneuert die CDU-Gemeinderatsfraktion jetzt ihre Forderung, die Esslinger Fußgängerzonen nur zu bestimmten Zeiten für den Radverkehr zu öffnen. „Fußgängerzonen sollen Fußgängerzonen sein. Auch in Esslingen“, heißt es im Antrag der Fraktion. Bereits vor zwei Jahren habe man beantragt, klare zeitliche Vorgaben zu erarbeiten, wann Fahrradfahren in den Esslinger Fußgängerzonen verboten werden solle – zum Beispiel in Zeiten hoher Fußgängerfrequenz –, dies auszuschildern und durchzusetzen. Diesen Antrag stelle man jetzt gleichlautend noch einmal. Schließlich seien die damals von der Stadt propagierten Vorhaben nicht umgesetzt worden oder aber wirkungslos geblieben.
CDU kritisiert Stadt Esslingen für wenig wirksame Kampagne
Damals habe die Stadtverwaltung unter Hinweis auf fehlende polizeibekannte Unfälle in den Raum gestellt, dass das Problem mangelnder Rücksichtnahme vieler Radfahrer gegenüber Fußgängern in den Esslinger Fußgängerzonen eigentlich gar nicht bestehe, kritisiert die CDU. Zudem habe die Kampagne, für die damals Kosten in Höhe von 5000 Euro veranschlagt worden seien, laut CDU kaum Wirkung gezeigt. „Das Problem besteht nach mehr als einem weiteren Jahr unvermindert fort. Dies treibt uns als Fraktion um“, erklärt die CDU-Fraktion. Schließlich seien Fußgängerzonen grundsätzlich Fußgängern vorbehalten – und diese hätten immer Vorrang. Auch dann, wenn Radfahren in Fußgängerzonen als Ausnahme dieser Regel erlaubt sei – wie etwa in Esslingen. Dabei hätten Radfahrer aber Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
Angesichts der kostenintensiven Maßnahmen, die die Stadt Esslingen in die Radinfrastruktur stecke, dürften Fußgänger in ihren Vorrangbereichen nach Meinung der CDU-Fraktion durchaus mehr von der Stadt erwarten. Im Übrigen bedürfe es keiner gemeinderätlicher Anträge, damit die Ortspolizeibehörde den gesetzlichen Fußgängervorrang und das Gebot der Schrittgeschwindigkeit kontrolliere, durchsetze und wo nötig kenntlich mache, betonen die Christdemokraten.
In Plochingen ist Radeln in der Fußgängerzone ganz verboten
Auch in anderen Kommunen im Kreis Esslingen ist das Radeln in Fußgängerzonen ein Thema. In Plochingen ist es eigentlich ganz verboten, trotzdem wird dort offenbar weiter geradelt. Aus dem örtlichen Gemeinderat kommen Rufe nach Kontrollen und Bußgeldern, doch die Stadt wollte zunächst für ein respektvolles Miteinander werben. In Kirchheim ist das Fahrradfahren auf den Hauptachsen des Fußgängerbereichs innerhalb des Alleenrings zwischen 9 und 19 Uhr verboten. In dieser Zeit gibt es Kontrollen und kostenpflichtige Verwarnungen. Gleichzeitig sind Alternativstrecken im verkehrsberuhigten Bereich ausgewiesen.