Auf der möglichen Radschnelltrasse im Filsgebiet drohen Konflikte. Foto:  

Das Bürgerbegehren gegen die Einbindung des Radschnellwegs im Plochinger Filsgebiet ist jetzt vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt worden – auch wenn einige Räte Verständnis für das Anliegen zeigen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen eine Radtrasse auf dem Plochinger Filsweg haben vieles richtig gemacht – aber nicht alles. Auch wenn einige Gremienmitglieder Verständnis für das Anliegen der Initiatoren haben, hat der Gemeinderat jetzt aus rechtlichen Gründen mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Frühjahr hatte eine Initiative um den Landwirt Bernd Gutmann das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht mit der Frage „Sind Sie gegen die Einbindung der Radschnellwegverbindung RS 4 in das Erneuerungsprojekt Filsgebiet-West (südlich der Fils)?“ Dabei ging es den Initiatoren um die mögliche Führung des Radschnellwegs südlich der Fils, wie sie in ihrer Stellungnahme in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich machten. Denn der Filsweg werde zwangsläufig auch von den dort ansässigen Betrieben genutzt, sagte Landwirt Bernd Gutmann. Damit sei zum einen die Verkehrssicherheit der Radelnden gefährdet. Zum anderen sei sein eigener Betrieb durch die Einschränkungen, die der Radschnellweg bringe, in der Existenz bedroht. Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren einen Bürgerentscheid herbeiführen, also eine Abstimmung der Bürgerschaft zum Thema.

Kriterien nicht eingehalten

Inzwischen hat der Rechtsgutachter Moritz Lange das Bürgerbegehren geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Kriterien für ein solches nicht eingehalten worden sind. Zwar sei eine ganze Reihe von Punkten erfüllt: So hätten die Initiatoren etwa genug Unterstützer-Unterschriften gesammelt und die gestellte Frage sei mit Ja oder Nein zu beantworten. Mängel sah der Jurist jedoch bei der Formulierung. Denn aus der Frage erschließe sich nicht klar, was gemeint sei: Sie könne sich sowohl auf die Radwegbrücke, auf die mögliche neue Bahnunterführung oder aber auf die Planung des Radwegs an sich beziehen. Das sei für ein Bürgerbegehren zu diffus, so Gutachter Lange. Hinzu komme, dass sich das Bürgerbegehren in seiner Begründung auf eine Ratssitzung im Mai beziehe, in der es gar nicht um die städtebauliche Planung ging, sondern um eine Vereinbarung zum Bau einer Fahrradbrücke. Die Sitzung zum Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf fürs Filsgebiet-West – einschließlich der Radwegeführung – hatte dagegen schon im Dezember stattgefunden. Dafür wäre das im Juli eingereichte Bürgerbegehren aber zu spät gekommen, denn es gilt eine Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe des entsprechenden Ratsbeschlusses.

Kritik an Vorgehen des Lande

Zwei Drittel der Ratsmitglieder schlossen sich der Meinung des Rechtsgutachters an und lehnten es ab. Die ULP und die Bürgerliste sahen das anders. Bürgermeister Frank Buß betonte, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei „eine reine Rechtsentscheidung, also keine politische Entscheidung“. Um Fragen wie die Gestaltung des Filsgebiets, den Verlauf des Radwegs oder die Verhandlungen zwischen Stadt und Land gehe es ausdrücklich nicht, sondern lediglich darum, ob die Kriterien für ein Bürgerbegehren eingehalten wurden.

Reiner Nußbaum (CDU) sprach den „Unmut“ gegenüber dem Land an, das nicht auf die Vorschläge der Stadt eingehe, Harald Schmidt (ULP) hinterfragte, warum dieses sich nicht auf eine Wegeführung entlang der B10 einlasse. Joachim Hahn (SPD) meinte, eine Führung des Radwegs „oberhalb der Gewerbebetriebe beziehungsweise Häuser“ sei am sinnvollsten. Peter Blitz (OLG) zeigte Verständnis für das Anliegen von Gutmann und seinen Mitstreitern, verwies aber auf die verspätete Eingabe.

Klaus Hink von der Bürgerliste stellte dagegen den Antrag, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären und versuchte zu belegen, dass die Fragestellung eindeutig sei. Dem Antrag der Bürgerliste, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären, stimmten jedoch nur die Bürgerliste selbst und die ULP zu. Damit ist das Bürgerbegehren mehrheitlich abgelehnt, seine Initiatoren lassen das nun aber rechtlich prüfen.

Weg zur direkten Demokratie

Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde einen Bürgerentscheid herbeiführen. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, unter anderem brauchen sie die Unterschrift von sieben Prozent aller Wahlberechtigten.

Bürgerentscheid
Dabei stimmt die Bürgerschaft wie bei einer Wahl über eine die Gemeinde betreffende Fragestellung ab. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Gemeinderatsbeschluss.