An der Holzstraße queren Autos Richtung Tiefgarage den Radweg. Foto: Lg/Leif Piechowski

Radler fühlen sich auf dem Radwegabschnitt der Hauptradroute 1 zwischen Charlotten- und Wilhelmsplatz unsicher. Ist die Nutzung der Straße eine Lösung?

Auf der Hauptradroute 1 sollen Fahrradfahrer die Landeshauptstadt schnell und sicher in Ost-West-Richtung queren können. Doch kurz nach dem Charlottenplatz fühlen sich viele Zweiradfahrer alles andere als sicher. Zuerst quert die Einmündung der Holzstraße die Radroute, wenig später die Einfahrt zu einer Tiefgarage. Das Problem: An dieser Stelle sind die Radfahrer dazu verdonnert, auf dem Radweg zu fahren. Ob diese sogenannte Benutzungspflicht Bestand hat, prüft derzeit das Amt für öffentlichen Ordnung. Fällt die Vorschrift, könnten Radler wieder die Holzstraße nutzen.

Stadträtin nennt die Situation „konfliktträchtig“

Für Christine Lehmann, Grünen-Stadträtin und passionierte Radlerin, ist die Sache eindeutig. „Hier die Radwegbenutzungspflicht aufheben!“, fordert sie in ihrem Blog, in dem sie Stuttgart aus der Perspektive der Zweiradfahrer kommentiert. Die Situation mit den vielen Querungen mache den Radweg „konfliktträchtig“, schreibt die Stadträtin. Sie berichtet von Unfällen, die sich bereits ereignet hätten.

Eine Überprüfung stellt nun auch das Rathaus in Aussicht. Ende November schrieb das Ordnungsamt einem Radfahrer, der zuvor an dieser Stelle von der Polizei verwarnt wurde und sich gegen die drohende Strafe zur Wehr setzt. Man prüfe „von Amts wegen, ob die hier bestehende Benutzungspflicht tatsächlich erforderlich ist“, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Noch gibt es allerdings kein Ergebnis der Überlegungen. „Wir gehen davon aus, dass dies im ersten Quartal 2023 erfolgt sein wird“, erklärt Rathaus-Sprecher Oliver Hillinger. Neben dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Tiefbauamt sei auch das Polizeipräsidium Stuttgart in das Verfahren eingebunden.

Jeder Fall wird einzeln geprüft

Unabhängig von der laufenden Prüfung möchte die Stadt an dem neuralgischen Punkt mehr Übersichtlichkeit schaffen. Unter anderem steht dort ein öffentliches WC, an dessen Außenwand Werbung prangt. „Die Werbeanlage mit WC an der Einmündung der Holz- in die Dorotheenstraße soll zur Verbesserung der Sicht versetzt werden“, erklärt Hillinger. Die weiteren Schritte hingen von der „noch nicht abgeschlossenen Benutzungspflichtprüfung“ ab.

Sollte die Stadt zur Ansicht gelangen, dass an der Holzstraße auch das Radeln auf der Straße wieder zulässig ist, hätte das keine Auswirkungen auf andere, ähnlich gelagerte Ecken im Stuttgarter Radwegnetz. „Bei der Prüfung einer Benutzungspflicht handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung“, sagt Hillinger.